Auch an der Elite-Universität Harvard in den USA werden Schwarze seit Jahrzehnten bevorzugt.

USA

7. November 2022 / 16:27 Uhr

Lackmustest: Klagen rütteln an der Bevorzugung schwarzer Studenten

Seit den 1960er Jahren werden Minderheiten im staatlichen Bildungssystem der USA bevorzugt. Mit der sogenannten „Affirmative Action“ soll ihnen der Zugang zu den Universitäten erleichtert werden.

Diskriminierung von Asiaten und Weißen in einem weißen Land

Allerdings nur bestimmten Minderheiten, konkret eine einzige, nämlich Schwarze. Deshalb klagte die Studentenorganisation „Studenten für faire Zulassungen“ (Students for Fair Admissions) gegen zwei Universitäten, die private Elite-Universität Harvard und die staatliche Universität von Nord Carolina.

Die Studenten wehren sich gegen das „Affirmative Action“-Auswahlverfahren, weil dieses Afroamerikaner bevorzuge und asiatische Studienbewerber benachteilige. Natürlich wird mit Asiaten und nicht mit Weißen argumentiert, die ja genauso diskriminiert werden. Aber Weiße sind sofort der „weißen Vorherrschaft“ verdächtig – in einem weißen Land ein gesellschaftspolitischer Ausschließungsgrund.

Schwarze Hautfarbe statt Qualifikation

Schwarze bekommen also seit Jahrzehnten eine Vorzugsbehandlung, und es reicht trotzdem nicht. Es muss für immer weiter gefördert werden – auf Kosten derer, die eigentlich geeignet wären. Es gäbe auch eine Menge Weißer oder Asiaten, die die Aufnahmeprüfungen nicht schaffen. Diese werden logischer- und sinnigerweise nicht an der Universität aufgenommen. Nur bei Schwarzen spielt das keine Rolle, und sie werden trotz mangelnder Fähigkeiten nur wegen ihrer Hautfarbe hineingehoben.

Ob eine Diskriminierung von Asiaten (und damit auch Weißen) vorliegt, darüber muss jetzt der Oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) entscheiden. Immerhin schneiden Asiaten bei den Aufnahmetests oft am besten ab und werden entsprechend – und irrsinniger Weise – mit der „Affirmative Action“ benachteiligt und aus dem Rennen um die begehrten Studienplätze genommen.

Argument „gesellschaftlich erwünscht“ – doch von wem?

Die Linken argumentierten, der Oberste Gerichtshof habe über viele Jahrzehnte festgehalten, dass „Vielfalt“ an Universitäten ein so wichtiges Ziel sei, dass eine Berücksichtigung der Hautfarbe – gemeint ist die Bevorzugung der Schwarzen – bei der Auswahl von Studenten gerechtfertigt sei. Wer immer das Ziel definiert hat, welche Gesellschaft auch immer davon einen Nutzen hat, wenn Menschen Universitäten belegen, die eigentlich dafür nicht befähigt sind, ist allerdings fraglich. Logisch ist es auf jeden Fall nicht. Und gerecht auch nicht.

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