Eine Mutter mit drei Kindern hätte nach Georgien abgeschoben werden sollen. Dafür gab es einen rechtskräftigen Bescheid. Doch diesem widersetzte sich ÖVP-Innenminister Karl Nehammer.
Laut der Zeitung Heute erhielt die Familie jetzt ein Bleiberecht in Österreich. Das wirft einige Fragen auf: Wie entscheidet Nehammer bei rechtskräftigen Abschiebebescheiden? Nach Sympathie? Nach Hautfarbe? Nach Parteibuch?
Entscheidet Sympathie oder Gesetz über Bleiberecht?
Jedenfalls nicht je nachdem, wie sich die Familie integriert hat. Denn im Jänner wurden drei bestens integrierte Schülerinnen nach Georgien beziehungsweise nach Armenien abgeschoben. Damals hörte man aus dem Innenministerium des Herrn Nehammer, dass mehrere höchstgerichtliche Entscheide vorliegen, die eine Außerlandesbringung vorsehen würden.
Und jetzt? Auch hier gibt es eindeutige Entscheide des Gerichts, doch was ist der Unterschied? Im Jänner war Nehammer wegen politischer Fehler (Versagen im Vorfeld des Wien-Terrors, Aushöhlung der Grund- und Freiheitsrechte) schwer angeschlagen und brauchte ein Ablenkungsmanöver. Die Abschiebung der Schülerinnen gab ihm die Gelegenheit, den starken Mann, der das Recht in Österreich durchsetzt, zu spielen. Bis heute will das Gerücht nicht verstummen, dass es Nehammer selbst war, der die Journalisten vom Abschiebezeitpunkt in den frühen Morgenstunden informierte, um auch entsprechendes mediales Echo zu haben.
Doppelmoral der ÖVP und Nehammers
Der neueste Fall in Eichgraben (Niederösterreich, Bezirk St. Pölten-Land) zeigt nun die Doppelmoral der ÖVP und von Nehammer auf. Es reichte, dass die Familie abtauchte, als der Abschiebebescheid einlangte und dass sie sich so lange irgendwo versteckte, bis der Bleiberechtstitel da war. Das hat auch beim früheren Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) für Unverständnis gesorgt. Er schrieb auf Facebook:
Das ist sie also, die angeblich konsequente Fortsetzung einer strengen Asylpolitik der FPÖ durch die ÖVP: Wer eine Lobby mit Promis hat und untertaucht, wenn er auszureisen hätte, erzwingt seinen Aufenthalt entgegen den rechtskräftigen Abschiebebescheiden. Das hätte es bei mir als Innenminister nicht gegeben!
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