Schüler mit Maske

Die verantwortlichen Politiker und im Schlepptau die ihnen hörigen Mainstream-Journalisten wollen scheinbar gar nicht die Sprengkraft des Regierungsberichts über die Corona-Maßnahmen erkennen.

7. Juli 2022 / 16:25 Uhr

Corona-Evaluationsbericht: Ohrfeige an die Politiker, die nicht gehört werden will

Der Evaluationsbericht der Corona-Maßnahmen, der von Experten, die dafür kein Geld bekamen, ehrenamtlich erstellt wurde und am vergangenen Freitag vorgestellt wurde, sollte der Regierung in Berlin als Grundlage für die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes im September dienen.
Kleinreden der Erkenntnisse
Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen sieht in dem Regierungsbericht aber nur eine „begrenzte Aussagekraft“:

Der Bericht liefert ergänzende Hinweise, aber keinesfalls eine abschließende Bewertung der Wirkung von Corona-Schutzmaßnahmen.

Im Fernsehen sagte Dahmen, er hätte ohnedies „eher mit Hinweisen gerechnet, wo noch weitere Forschung erforderlich sei, wenn es darum geht, die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen zu beurteilen.“
Abrechnung mit Corona-Politik
Und damit hat Dahmen die Sprengkraft des Papiers entweder nicht erkannt oder nicht erkennen wollen. Denn das Regierungspapier, also kein „Querdenker“-Dokument, ist eine Abrechnung mit den Corona-Maßnahmen, allen voran aus freiheitlicher und juristischer Sicht, wie auch der Art und Weise, wie die Regierung vorgegangen ist.
So steht schwarz auf weiß im Bericht, dass „kontroverse Meinungen zu einer demokratischen Debatte dazugehören. Abweichende Ansichten müssen daher erlaubt sein.“ Das ist nichts anderes als die Erkenntnis, dass zum offiziellen Corona-Narrativ abweichende Ansichten eben nicht erlaubt waren, sondern diskreditiert oder oft auch einfach ignoriert wurden, folglich keine Debatte stattfand. Demokratie geht anders.
Gar kein Interesse an Vergleichsstudien
Auch wurde der Umgang mit dem Problem an sich kritisiert. Nicht nur, dass keine Vergleichsstudien, die die Corona-Maßnahmen hätten evaluieren können, durchgeführt wurden, sie wurden von vornherein gar nicht angedacht. Die Experten kritisieren das auf mehreren Seiten ausdrücklich und nachvollziehbar:

Dieser Anforderung kann man nicht dadurch entgehen, dass man sich ihr nicht ausdrücklich stellt.

Beweislast liegt bei der Regierung
So leitet sich ja auch aus dem Grundgesetz ab, dass der Staat beziehungsweise die Regierung evidenzpflichtig ist, wenn sie Grundrechtseinschränkungen vornimmt. Die Regierung muss also nachweisen, dass ihre Maßnahmen, zumal sie gravierende Einschränkungen für die Bürger bedeuten, bedeutsame und nicht nur eine homöopathische Wirkung erbringen. Ansonsten ist es Willkür.
Zu sagen, „die Abwesenheit von Evidenz zur Wirksamkeit ist keine Evidenz für die Abwesenheit von Wirksamkeit“ (übersetzt: eine fehlende Evidenz ist nicht gleichzusetzen mit fehlender Wirksamkeit), wie es Dahmen nach Veröffentlichung des Berichts tat, ist nicht ausreichend für die Legitimierung von Eingriffen.
Grundgesetz gilt auch in Notlagen
Im rechtlichen Teil des Papiers wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Grundgesetz in jeder Situation gilt und nicht von Verfassungsorganen, insbesondere der Regierungen, umgangen oder aufgehoben werden kann. Dies gilt auch für Notlagen.
Und über die Tatsache, dass sich die Regierung die Bälle selbst zugeworfenen hat, heißt es wörtlich:

Diese Konstruktion stößt auf massive verfassungsrechtliche Bedenken.

„Verfassungswidrig“
Aber die stärkste Kritik der ehrenamtlichen Experten bezieht sich auf die begründungsfreie Ermächtigung, die Corona-Maßnahmen zu verordnen, weil es sich um eine epidemischen Lage von nationaler Tragweite handelte. Diese gesetzliche Bestimmung sei „verfassungswidrig“.
Doch auch über die Wirksamkeit wird das Regierungspapier deutlich:

Insgesamt ist der Zusammenhang der Höhe der Inzidenz und der Maßnahmenstärke nicht erkennbar.

Bewertungen erstaunen
Angesichts dieser Bewertungen erstaunt es sehr, dass das RND von „gemischter Bilanz“ schreibt und der Stern meint:

Evaluationsbericht nicht so vielversprechend wie erhofft.

Das Gegenteil ist der Fall! Im Regierungsbericht steht schwarz auf weiß, dass die Maßnahmen weder sinnvoll noch rechtens waren. Bloß die höfliche Formulierung verleitet dazu, die Tragweite zu ignorieren. Oder aber die verantwortlichen Politiker und die Mainstream-Journalisten, die der Regierung in dieser Angelegenheit unkritisch, geradezu hündisch ergeben gefolgt sind, wollen die Tragweite gar nicht erkennen.

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