Dr. Konstantina Rösch staunte nicht schlecht, als ihr am 8. August mit einem Schreiben ein Hausverbot im Wiener AKH – und das gleich auf drei Jahre! – erteilt wurde. Ohne Begründung. Gegenüber unzensuriert sagte das AKH, das Hausverbot sei wegen „unangemessenen Verhaltens“ verhängt worden.
Hausverbot gilt gleich für drei Jahre
Das Schreiben liegt unzensuriert vor. Wörtlich heißt es darin:
Das Allgemeine Krankenhaus der Stadt Wien teilt Ihnen mit, dass das Betreten des Gebäudes und Geländes des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien für die Dauer von 3 Jahren (bis 08.08.2025) nicht mehr gestattet wird, soweit das nicht zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger erster ärztlicher Hilfe erforderlich ist.
Blutabnahme am Hintereingang selbst durchgeführt
Wie berichtet, wurde der als Corona-Maßnahmengegnerin bekanntgewordenen Grazer Ärztin am 27. Juli der Zutritt ins AKH verweigert. Die an Leukämie erkrankte Frau hatte einen Termin bei einem Arzt an der hämatologischen Ambulanz zur Blutabnahme. Doch Rösch, im Besitz eines Maskenbefreiungs-Attests, durfte das Spital ohne Maske nicht betreten – es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung und auch, wie ihr Rechtsanwalt Roman Schiessler in einem Schreiben an den Patientenanwalt formulierte, zu „physischen Attacken“. Schließlich durfte Rösch ihre Blutabnahme selbst durchführen – und zwar bei einem Hintereingang des AKH (!), wo ihr vom Krankenhaus entsprechende Utensilien zur Verfügung gestellt wurden.
Hausverbot ohne Begründung
Bei einem Unzensuriert-Anruf zeigte sich Rösch überrascht über das verhängte Hausverbot und meinte:
Ich kenne den Grund nicht, denn das Hausverbot wurde ohne Begründung ausgesprochen. Da müssen Sie schon das AKH fragen.
Keinen negativen PCR-Test und keine Schutzmaske
Gesagt, getan. Die Leiterin des Informationszentrums im Wiener Gesundheitsverbund ließ unzensuriert folgende Stellungnahme (im Original mit Beistrichfehlern, aber brav gegendert) zukommen:
Da die Patientin weder einen negativen PCR-Test noch ein ärztliches Attest vorgelegt hat und sich geweigert hat jegliche Schutzmaske zu tragen, obwohl ihr die Zutrittsregelungen bekannt waren, konnte der Eintritt in das AKH Wien, wo eine sehr hohe Anzahl schwerstkranker und immunsupprimierter Patient*innen betreut wird, nicht gestattet werden. Wegen des unangemessenen Verhaltens der Patientin musste die Polizei zu Hilfe gerufen werden, die Patientin hat schließlich das Gelände verlassen.
Da der davon informierte Arzt wusste, dass sie Ärztin ist, hat er der Patientin angeboten entsprechende Materialien zur Blutabnahme zu übergeben, um anschließend rasch eine Analyse im Labor durchführen zu können. Diese Möglichkeit hat sie angenommen und es konnte in weiterer Folge ein Aufklärungsgespräch geführt und ein Therapieplan inkl. Rezept an die Patientin übermittelt werden. Anzumerken ist, dass die Patientin aus einem anderen Bundesland angereist ist, obwohl die Behandlung in jedem Schwerpunktkrankenhaus oder einer entsprechenden externen Ambulanz mit gleichen Standards und derselben Qualität durchführbar ist.
Wir bitten um Verständnis, dass die Zutrittsregelungen in Spitälern notwendige Maßnahmen zum Schutz aller Patient*innen sind und das Tragen von Masken als leicht umsetzbare und zumutbare Mitwirkung angesehen wird. Als Spitalsbetreiber halten wir uns dabei an die Bundes- und Landes-Verordnungen und handeln entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.