Der Corona-Wahnsinn treibt weiter seltsame Blüten. Am Mittwoch, 27. Juli, wurde die als Corona-Maßnahmengegnerin bekannt gewordene Ärztin, Konstantina Rösch, trotz Maskenbefreiungsattest nicht zu ihrem Arzt ins Wiener AKH gelassen. Schließlich musste die an Leukämie erkrankte Frau vor dem Spital selbst Blut abnehmen.
Zutritt unter Anwendung von körperlicher Gewalt verweigert
Als hätte man ihr nicht ohnehin schon übel mitgespielt, als sie wegen ihrer massiven Kritik an der Corona-Politik ihren Arzt-Job im Landeskrankenhaus Graz verlor, erlebte Rösch nun auch in Wien ein Horror-Erlebnis. In einem Brief an die Patientenanwaltschaft, der unzensuriert vorliegt, schildert der Rechtsanwalt von Frau Rösch, Roman Schiessler, den Vorfall so:
Meine Mandantin hatte einen Termin an der hämatologischen Ambulanz zur weiteren Diagnostik aufgrund einer Leukämie bei Prof. Dr. Paul Knöbl zur Blutabnahme. Durch “Mitarbeiter” wurde Fr. Dr. Rösch am Betreten der Ambulanz trotz bereits bestehendem Maskenbefreiungsattest durch 2 Ärzte gehindert, und zwar unter Anwendung körperlicher Gewalt.
Sie wurde im Zuge dieses inakzeptablen, menschenverachtenden und widerrechtlichen Vorfalls mit privaten Handies gefilmt, beschimpft (“die nimmt sicher Drogen, LSD oder so weil sonst kann man sich ja nicht so blöd aufführen”, “die lebt in ihrer eigenen Welt” etc.) und, wie bereits ausgeführt, mittels physischer Attacken durch mind. 5 Personen am Weitergehen gehindert.
Diese Personen haben sich nicht legitimiert, auf die Frage nach dem Vorgesetzen, Legitimierungsurkunden o.ä. wurde geantwortet: “gibts ned”.
Einer dieser Personen teilte meiner Mandantin zudem mit, dass selbst wenn sie ein sog. Maskenattest hätte, würde er sie heute nicht vorlassen, da “sie sich so blöd aufführt“. Ein Anruf in der Ambulanz bei Knöbl wurde von diesem wie folgt beantwortet: da mische ich mich nicht ein.
Blutabnahme am Hintereingang des AKH
Daraufhin hätte Rösch das AKH verlassen. Zirka 15 Minuten später habe sie ein Anruf von Knöbl erreicht. Dieser habe sie gefragt, ob sie sich im Freien selbst Blut abnehmen könne, er, Knöbl, würde entsprechende Utensilien zu einem Hintereingang bringen.
Seine Mandantin, so Schiessler, haben diesem Vorschlag nolens volens zugestimmt, „da sie, wie bereits erwähnt, erheblich erkrankt ist und die Prognose ohne sofortige Therapieeinleitung als infaust zu bezeichnen ist“. Die Blutabnahme wurde dann selbsttätig im Freien auf dem AKH-Gelände durchgeführt und anschließend, ebenfalls im Freien, an den Arzt Knöbl übergeben. Darüber würden auch Videobeweise vorliegen, so Rechtsanwalt Schiessler.
Aus diesem Sachverhalt ergebe sich, so Schiessler, „dass meiner Mandantin eine „lege artis“-Behandlung (vertragliche Leistungspflicht, Anm.) verweigert wurde“.