Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beurteilt die CoV-Impfpflicht als verfassungskonform – weil sie ohnehin nicht angewendet wird. Das gaben die Höchstrichter heute, Mittwoch, bekannt.
Richter berufen sich auf “COVID-19-Nichtanwendungsverordnung”
Das hartnäckige Gerücht, dass der von den Regierungsparteien besetzte Verfassungsgerichtshof Entscheidungen im Sinne seiner „Gönner“ treffe, bekommt damit neue Nahrung. Denn just an dem Tag, als der grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch das Aus des Impfpflicht-Gesetzes verkündete, nämlich am 23. Juni, haben auch die Höchstrichter über einen Antrag eines Wieners, der gegen das Gesetz argumentierte, entschieden – und zwar so:
Angesichts der „derzeit geltenden COVID-19-Nichtanwendungsverordnung (…) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die zulässigerweise angefochtenen Bestimmungen“.
Zeitgleiche Entscheidung wirft Fragen auf
Diese zeitgleiche Entscheidung wirft natürlich Fragen auf. Haben sich die Regierung und die Höchstrichter abgesprochen? Hätte der VfGH die Impfpflicht als verfassungswidrig klassifiziert, wenn die schwarz-grüne Regierung nicht schon vorher einen Rückzieher gemacht hätte?
Antragsteller aus Wien brachte Beschwerde ein
Ursprünglich wurde die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Impfpflicht mit Spannung erwartet. Ein Antragsteller aus Wien hatte unter anderem vorgebracht, die Impfpflicht verletze das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK), denn dieses umfasse auch die medizinische Entscheidungsfreiheit und körperliche Integrität. Der VfGH hatte den Antrag des Wieners nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zu beurteilen; diese wurde am 23. Juni 2022 getroffen. An dem Tag also, an dem auch die Regierung das Impfzwang-Aus verkündete.
Beschlossen, ausgesetzt und wieder abgeschafft
Das Gesetz war zwar am 4. Februar in Kraft getreten, schlagend wurde es aber nie. Unmittelbar vor dem mit Strafen verbundenen „Scharfstellen“ am 16. März wurde die Impfpflicht ausgesetzt. Sie sei angesichts der epidemiologischen Lage nicht verhältnismäßig, hieß es. Vergangenen Donnerstag gab die Regierung schließlich bekannt, dass die Impfpflicht gegen das Coronavirus endgültig abgeschafft wird.
Besonders schwerer Eingriff in die körperliche Integrität
Dass der VfGH die Impfpflicht, wäre sie nicht abgeschafft worden, als nicht verfassungskonform beurteilt hätte, lässt sich aber nicht als Umkehrschluss aus dem Erkenntnis gewinnen. Das Höchstgericht hielt in seiner Entscheidung allerdings fest, dass die Impfpflicht ein besonders schwerer Eingriff in die körperliche Integrität und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen sei. Daher gelte auch ein strenger Maßstab bei der Prüfung.