Nein, es ist kein Faschingsscherz. Ab sofort können Sie auf Ihrem Meldezettel zwischen sechs Geschlechtern wählen. Endlich!
Wunsch der Verfassungsrichter
Denn zum Feld für die Geschlechtseintragung gab es 2018 ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Er stellte fest, dass Personen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf entsprechende Eintragungen im Personenstandsregister (ZRP) und in Urkunden hätten.
Anteil von 0,00049 Prozent ist “divers”
In der Bundesrepublik Deutschland wurde so ein Urteil bereits ein Jahr davor gefällt und 2018 das Meldewesen entsprechend erweitert.
Nach zwei Jahren hatten sich insgesamt 394 Menschen als „divers“ gemeldet oder den Eintrag offen gelassen, außerdem wurden 19 Neugeborene als „divers“ registriert. Das entspricht einem Anteil von 0,00049 Prozent an der Gesamtbevölkerung von 83,24 Millionen.
Klarer Fall von Diskriminierung
Österreich ließ sich länger Zeit. Doch nun stellt die schwarz-grüne Regierung laut einem Ministerratsentwurf gleich vier weitere Geschlechter zur Auswahl auf dem Meldezettel: „divers“, „inter“, „offen“ und „keine Angabe“. Fragt sich, wann die anderen 68 Geschlechter (oder sind es schon mehr?) kommen. Und wie viele Seiten dann ein Meldezettel umfasst für diese epochale und wahrlich wichtige Neuerung.