Obwohl die schwarz-grüne Bundesregierung Milliarden Euro an neuen Schulden aufgenommen hat, um ihre wahnwitzige Corona-Politik zu finanzieren, blieben doch viele Österreicher, allen voran viele Unternehmer auf der Strecke.
Diese konnten oft die Miete nicht mehr bezahlen. In vielen Fällen konnte man sich mit dem Vermieter auf eine Mietzinsreduktion einigen, aber oft war auch der Vermieter gezwungen, seine Verluste gering zu halten.
Wer haftet für Umsatzrückgang?
Und so musste nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheiden, wer für den Verlust und damit den Entfall oder die Minderung des Mietzinses geradestehen muss: Mieter oder Vermieter.
Das Urteil besagt: der Mieter. Ein „pandemiebedingter Umsatzrückgang“ reiche bei Geschäftsräumlichkeiten allein noch nicht aus, um einen Anspruch des Mieters auf Entfall oder Minderung des Mietzinses zu begründen.
Reisebüro muss zahlen
Konkret ging es um ein Reisebüro, das vom 16. März bis 30. April 2020 und auch im Mai für einige Zeit geschlossen war. Damit fehlten 90 Prozent der Einnahmen und die Miete konnte nicht bezahlt werden.
Muss sie aber, wie der OGH feststellte, denn Umsatzeinbußen seien „nur dann für eine Minderung des Mietzinses beachtlich, wenn die behördliche Schließung des Geschäftslokals dafür kausal gewesen sei, nicht aber, wenn diese auf andere Gründe, wie z.B. die Verminderung der Reiseaktivitäten zurückzuführen seien“.
Im Regen stehen gelassen
Tja, so einfach geht das: Die Unternehmen müssen mit Problemen kämpfen, die sie ohne die Bundesregierung nicht gehabt hätten, und die Gerichte erklären dann: Die Regierung ist nicht schuld. Und fertig.
Beifall von „der Wissenschaft“
Und einmal mehr erweist sich die „Wissenschaft“ als Verteidigerin und Legitimiererin der Regierungspolitik. So bezeichnete Andreas Vonkilch, Professor für Zivilrecht an der Universität Innsbruck, das Urteil als „politisch nicht unsympathisch“. Vermieter, denen staatliche Förderungen vorenthalten wurden, könnten „nun teilweise doch mittelbar von den Förderungen profitieren“.
Eigenartiges Rechtsverständnis
Zumindest erkennt Vonkilch, dass das Urteil „aus Sicht der Praxis“ zweischneidig ist. Es könne aus dem Urteil nicht geschlossen werden, dass es wirklich nur auf „harter Lockdown ja oder nein“ ankomme. Denn das Gesetz stelle ausdrücklich auf die „Seuche“ ab und nicht auf behördliche Maßnahmen.
Vulgo: Der Regierung erlässt ein harmloses Gesetz, gegen das kein Gericht etwas einwenden kann. Die Härte kommt erst mit den behördlichen Maßnahmen, also den Verordnungen, gegen die selbst Gerichte machtlos sind. Ein perfides, aber perfektes System für die schwarz-grüne Regierung, für nichts verantwortlich und haftbar gemacht zu werden.