Nicht nur die Familienbeihilfe, auch das Kinderbetreuungsgeld muss an Kinder bezahlt werden, die nicht in Österreich wohnhaft sind. Bekanntermaßen tragen die EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2009 die Schuld dafür. Eine parlamentarische Anfrage der freiheitlichen Familiensprecherin Edith Mühlberghuber offenbart die Zahlen für 2021.
Ungarn ist Spitzenreiter
Das meiste Geld floss nach Ungarn. Mehr als 6,8 Millionen Euro wurden für 2.172 dort wohnhafte Kinder bezahlt. Auch die anderen Nachbarstaaten Österreichs haben Eltern, die als Grenzgänger in Österreich arbeiten. So wurden nach Deutschland für 977 Kinder mehr als drei Millionen, für Slowenien (683 Kinder) mehr als 2,5 Millionen, die Slowakei (646 Kinder) mehr als 1,8 Millionen und Tschechien (543 Kinder) mehr als 1,6 Millionen Euro bezahlt. Es gibt kaum Schweizer Grenzgänger, die es nach Österreich zieht, ebenso gilt das für Liechtenstein. Von Polen allerdings, das kein Nachbarstaat von Österreich ist und von dem angenommen werden muss, dass es diese eher nach Deutschland zieht, gibt es 370 Grenzgänger, die für 376 Kinder das Kinderbetreuungsgeld kassiert haben.
Familienministerium schaffte diesmal richtige Datenangaben
Erstaunlicherweise dürfte es das Familienministerium diesmal geschafft haben, dass eine richtige Auswertung jener Daten durchgeführt wurde, die die Auszahlung des Kinderbetreuungsgelds in voller Höhe als auch der Differenzzahlung betrifft. Im Jahr zuvor gab es falsche Zahlen, und sie wurden auch trotz einer Medienanfrage nicht richtiggestellt. So gab es am Beispiel Ungarn 1.029 Eltern, bei denen ein Elternteil in Österreich gearbeitet hat und der andere Elternteil nicht erwerbstätig war oder nur einen Rentenanspruch hatte. Bei 1.164 Eltern musste deswegen nur eine Differenzzahlung überwiesen werden, weil ein Elternteil in Österreich und der andere Elternteil in Ungarn erwerbstätig war (oder aber beide hatten Rentenansprüche).
Warten auf weiteres Zahlenmaterial
Die freiheitliche Frauensprecherin Rosa Ecker hat in Sachen Kinderbetreuungsgeld eine ähnliche Anfrage eingebracht, bei der außerdem eine Aufschlüsselung nach pauschaler Variante und einkommensabhängiger Variante verlangt wird. Man darf gespannt sein, ob das Ministerium diese Daten liefern kann.