Dramatische Szenen sollen sich gestern, Mittwoch, im Straflandesgericht Wien abgespielt haben. Rechtsanwalt Roman Schiessler behauptet in einem Schreiben an die Standesvertretung, dass ihm der Zutritt zum Gerichtsgebäude verweigert worden wäre. Ein Sicherheitsmann habe ihm erklärt, dass der Verdacht einer Ausweisfälschung bestehe. Zudem wurde dem Anwalt, der über Atteste für eine Maskenbefreiung verfügt, das Verstoßen gegen die Hausordnung zum Verhängnis.
Hinter einem anderen Kollegen durch die Schleuse
Wörtlich heißt es im Schreiben an den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag:
…Dabei ist festzuhalten, dass ich den Ausweis mehreren Personen vorwies, zuerst einer weiblichen und dann einer männlichen Person, beide Personen verwehrten mir den Zutritt. Da ich als Staatsbürger und insbesondere als Rechtsanwalt das Recht habe, jederzeit das Gericht zu betreten, entschloss ich mich, hinter einem anderen Kollegen, welcher problemlos die Schleuse durchschreiten konnte, das Gericht zu betreten. Daraufhin stellte sich mir eine weitere Mitarbeiterin in den Weg und hinderte mich gewaltsam, ohne Nennung eines Grundes, zu den Verhandlungssälen zu gehen. Diese behauptete dann, verletzt worden zu sein…
Ohne Maske gegen Hausordnung verstoßen
Der Leiterin der Medienstelle und Vizepräsidentin des Landesgerichts, Christina Salzborn, ist der Vorfall bekannt. Gegenüber unzensuriert sagte sie, dass sie vom Vorwurf eines gefälschten Ausweises nichts wisse, allerdings hätte Anwalt Schiessler keine FFP2-Maske getragen und so gegen die Hausordnung verstoßen.
“Viele gefälschte Atteste unterwegs”
Auf den Hinweis, dass Roman Schiessler aufgrund einer schweren bronchialen Erkrankung vom Tragen der Masken befreit sei und dies auch mit Vorweis von Attesten belegt habe, sagte Salzborn:
Es sind dermaßen viele gefälschte Atteste unterwegs, sodass wir Atteste grundsätzlich nicht anerkennen.
Anwalt von Verhandlung ausgeschlossen
Im Übrigen, so die Leiterin der Medienstelle, habe die Verhandlung dann doch stattgefunden. Nach einem Vorfall, auf den sie nicht näher eingehen könne, habe die Richterin den Rechtsanwalt von der Verhandlung ausgeschlossen. Schiessler meinte in seinem Schreiben, dass dies aufgrund des Vorfalls bei der Eingangskontrolle geschehen sei. Dort habe sich laut Schiessler Folgendes ereignet:
Ich machte den anwesenden Personen deutlich klar, dass ich das Recht habe, das Gericht zu betreten, da ich Rechtsanwalt bin und mich ordnungsgemäß ausgewiesen habe. Es wurde in weiterer Folge die Exekutive hinzugezogen. Dies bewirkte, dass ich schlussendlich trotz mehrerer Debatten, die von mir in aller Deutlichkeit geführt wurden, als Vertreter einer Mandantin doch den Weg zu den Verhandlungssälen fortsetzen konnte.
“Will mich nicht fortwährend für meine Erkrankung rechtfertigen”
Im Schreiben an die Standesvertretung machte Roman Schiessler klar, dass er sich als Mitglied der Rechtsanwaltskammer Steiermark, somit als eingetragener Rechtsanwalt, erwarte, seinen Beruf ungestört, frei von Schikanen, trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung ausüben zu können, „dies unter Einhaltung der üblichen gesellschaftlich anerkannten Verhaltensregeln“. Er lehne es ab, sich fortwährend für seine Maskenbefreiung und somit gleichzeitig für seine Erkrankung rechtfertigen zu müssen und permanent mit unnötigen Schwierigkeiten und Schikanen konfrontiert zu werden.
Gericht will Vorfall “allenfalls” Disziplinarrat melden
Schiessler forderte die Standesvertretung auf, hier einzuschreiten. Möglicherweise bekommt die Rechtsanwaltskammer Steiermark aber auch einen Brief vom Straflandesgericht Wien. Die Leiterin der Medienstelle schloss nicht aus, nach genauer Prüfung des Vorfalls, „allenfalls eine Meldung an den Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer“ zu machen.