Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Beschwerde einer Oberösterreicherin gegen den „Lockdown für Ungeimpfte“ im Zeitraum vom 21. bis 30. Jänner abgewiesen. Das Urteil war nach dem Erkenntnis vom 30. März, wonach die Höchstrichter auch den November-„Lockdown“ für rechtens erklärten, zwar zu erwarten, doch stellt sich für viele – so auch für die FPÖ – die Frage, ob die Richter hier der Regierung nicht bloß eine Absolution erteilt haben.
Höchstrichter politisch besetzt
Wenn man weiß, dass selbst die Höchstrichter in Österreich durch die regierenden politischen Parteien besetzt werden, braucht sich keiner über deren Entscheidungen zu wundern. Offiziell ist der VfGH freilich „unabhängig“, aber Hand aufs Herz, welcher Richter, der von der ÖVP oder von den Grünen in dieses höchste Amt gehievt wurde, wird schon den Mut aufbringen, gegen die Interessen seines beruflichen Förderers zu stimmen?
Was wäre denn gewesen, hätte der Verfassungsgerichtshof am 6. Mai den „Lockdown für Ungeimpfte“ nicht als rechtens anerkannt? Die Regierung hätte wohl geschlossen den Hut nehmen müssen, weil sie verfassungswidrig gehandelt hat.
Gesunde Menschen sollten sich dem Impfzwang beugen
Die Höchstrichter haben zumindest erkannt, dass die Eingriffe in die Grundrechte intensiv waren. Man muss ja kein Jurist sein, um die wahren Hintergründe des „Lockdown für Ungeimpfte“ erkennen zu können: Schwarz-Grün wollte mit diesem Einsperren gesunder Menschen offenkundig nur erreichen, dass sich diese dem Impfzwang beugen.
“Lockdowns” ohne Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen
Wie verschiedene Studien feststellten, haben „Lockdowns“ keine Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen gehabt. Siehe dazu Studien der Universität München, der Stanford Universität oder der renommierten Johns Hopkins Universität in Baltimore im US-Bundesstaat Maryland, die überhaupt zum Schluss kam, dass die Wirkung von „Lockdowns“ gering bis nicht existent sei.
Warum die Richter diese Untersuchungen einfach vom Tisch gewischt haben, bleibt ebenso ein Rätsel wie die Frage, warum die Richter zu diesem Urteil kamen, obwohl das Gesundheitsministerium dem VfGH keine Evidenz für ihre tiefgreifende Maßnahme liefern konnte?
Kickl: “Vertrauen ist jetzt tief erschüttert”
FPÖ-Parteichef Herbert Kickl zeigte sich in einer Aussendung enttäuscht über die VfGH-Entscheidung. Wörtlich meinte er:
Millionen Menschen haben seit jeher großes Vertrauen in den Verfassungsgerichtshof als Hüter ihrer Grund- und Freiheitsrechte gesetzt. Dieses wurde jetzt tief erschüttert, übrig bleiben Enttäuschung und Unverständnis. Gerade dieses Vertrauen ist aber die Währung eines demokratischen Rechtsstaats, welches genau durch solche Erkenntnisse leider weiter gesenkt wird.
Forderung nach mehr Transparenz
Angesichts der Tragweite derartiger Entscheidungen erneuerte der FPÖ-Bundesparteiobmann die freiheitliche Forderung nach Möglichkeiten zur Veröffentlichung abweichender Meinungen von Verfassungsrichtern. Die Bürger hätten ein Recht auf Transparenz. Sie müssten erfahren können, ob und welche abweichende Meinungen Höchstrichter gerade bei derartig sensiblen Entscheidungen vertreten würden. Derzeit ist Usus, dass die Höchstrichter mit einer Stimme sprechen und dass unterschiedliche Meinungen nicht in die Öffentlichkeit dringen.