Heute, Dienstag, präsentiert Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gemeinsam mit ÖVP-Staatssekretärin Claudia Plakolm die „Novelle für mehr Gerechtigkeit bei Maklerprovisionen“. Das klingt gut. Gerechtigkeit ist immer gut!
Umstellung auf das Bestellerprinzip
Im schwarz-grünen Regierungsprogramm war die Umstellung auf das Bestellerprinzip bei Wohnungsvermietungen oder -käufen vorgesehen und jetzt kommt sie. Bedeutet, dass derjenige die Maklerprovision bezahlt, der ihn auch bestellt hat.
Doch, wie immer, liegt der Hund im Detail begraben, denn die Novelle könnte sich sehr schnell zulasten der Mieter, für die die Novelle doch eigentlich gedacht ist, erweisen.
Zwei Bruttomonatsmieten
Bislang war es so, dass sich Vermieter und Mieter diese Kosten geteilt haben. Zwei Bruttomonatsmieten sind das im Regelfall für den Mieter, bis zu drei Bruttomonatsmieten für den Vermieter – damit hat Österreich die höchsten Maklergebühren in der EU. Verständlich, dass an dieser Schraube gedreht werden soll.
Vorbild für die jetzige Novelle ist die Bundesrepublik Deutschland, wo seit 2015 das Prinzip gilt, dass Mieter und Vermieter Auftraggeber des Maklers sind und somit auch beide zur Provisionzahlung verpflichtet sein können. Die konkrete Gesetzesformulierung schließt de facto aber aus, dass der Mieter als Auftraggeber fungiert. Kurz und gut: In der Regel zahlt ausschließlich der Vermieter.
Evaluierung des Vorbilds
Und was kann man von dieser Blaupause für das österreichische Gesetz ablesen? Zunächst sind einmal die günstigsten Wohnungen von den Anbieter-Plattformen verschwunden, und zwar gleich im Umfang von minus 30 Prozent. Dann versuchten Vermieter, den Mieter einen Nachmieter suchen zu lassen. Und der wichtigste Aspekt: Vermieter schlagen die höheren Kosten auf die Miete auf.
Und das wird dann so richtig teuer für die Mieter. Denn vorteilhaft für Mieter ist ein niedriger Mietzins für lange Zeit. Einmal anfallende Kosten sind bedauerlich, aber verschmerzbar, weil es sich über die Jahre rechnet. Jetzt wird das wegfallen. Die Zeche zahlt der Mieter – langfristig.
Häufige Wohnungswechsel
Und noch etwas wird dadurch beflügelt: Fallen die Anfangskosten für den Mieter weg, wird die Hemmschwelle, die Wohnung zu wechseln, niedriger. Das bedeutet aber in der Regel Leerstand für einige Zeit, dessen Kosten vom Vermieter zwangsläufig auf die neue Miete aufgeschlagen werden muss. So dreht sich die Mietpreiserhöhung munter weiter. Und Schwarz-Grün befeuert das auch noch.