Vier Monate nach einer Messer-Attacke in einem Zug in Bayern haben die Ermittler neue Erkenntnisse zu dem vermeintlichen Täter, dem zuerst Unzurechnungsfähigkeit attestiert worden war: Der damals 27-jährige Syrer hatte im vergangenen November in einem ICE zwischen Regensburg und Nürnberg scheinbar grundlos vier Männer angegriffen und teils schwer verletzt.
Gutachten attestierte Messerstecher Schizophrenie
Ein erstes Gutachten nach der Festnahme des Syrers deutete darauf hin, dass es sich bei dem Mann um einen unzurechnungsfähigen Täter handeln könnte: Die Gutachter erwogen eine mögliche Schuldunfähigkeit durch eine psychische Erkrankung, von einer „paranoiden Schizophrenie“ war die Rede. Auch soll der potentielle Terrorist bei seiner Attacke weder einschlägige Parolen gerufen, noch islamistische Symbole getragen haben – auch hieß es kurz nach der Tat, dass der Mann unmittelbar vor dem vermeintlichen Terroranschlag „Ich bin krank, ich brauche Hilfe“ gesagt haben soll.
Zweifel an Schuldunfähigkeit nach Angriff auf Pfleger
Kurz nach seiner Einlieferung in ein Bezirkskrankenhaus soll der Mann in der Klinik randaliert und dabei einen Pfleger attackiert haben: Der Migrant handelte dabei „auf eine Weise, die aus Sicht eines neuen Gutachters so ‚nachhaltig gesteuert‘ gewesen sei, dass dies mit dem Krankheitsbild der Schizophrenie nicht zusammenpasse“, schreibt die Süddeutsche Zeitung.
Syrer soll “fanatischer Islamist” sein
Inzwischen haben auch die Ermittler neue Erkenntnisse zu der Messer-Attacke: Bereits zwei Wochen nach der Tat seien bei dem mutmaßlichen Täter Propagandavideos des Islamischen Staats (IS) gefunden worden, auch seine Inhalte auf Facebook sprechen eine deutliche Sprache über die Gesinnung des Mannes – das teilte die Münchner Generalstaatsanwalt nach dem Bericht der Süddeutschen Zeitung mit. Wie die Zeitung schreibt, hätten jetzt die Ermittlungen der zuständigen Behörden “eine Reihe von Hinweisen darauf ergeben, dass es sich bei dem Mann um einen fanatischen Islamisten” handle:
Was zunächst als medizinischer Fall abgebucht worden war, gilt deshalb als islamistischer Anschlag, der einzig vollendete in Bayern im Jahr 2021.
Der Syrer, der seit Januar in Untersuchungshaft sitzt, muss sich nun wegen zweifach versuchtem Mord, versuchtem Totschlag und Körperverletzung verantworten. Da er bereits 2016 als Flüchtling anerkannt wurde, droht ihm keine Abschiebung.