Impfung

Just während der Evaluierung der österreichischen Corona-Impfpflicht entscheiden andere Staaten dagegen.

1. März 2022 / 09:59 Uhr

Verstößt gegen Menschenrechte: Neuseelands Oberster Gerichtshof hebt Impfpflicht auf

Jene vier Personen, die im Auftrag der schwarz-grünen Bundesregierung die Impfpflicht bis 8. März evaluieren sollen, haben hoffentlich genügend Zeit, über den Tellerrand zu schauen. Vor allem die Rechtswissenschaftlerin Christiane Wendehorst sollte interessieren, was der Oberste Gerichtshof soeben in Neuseeland in Ozeanien geurteilt hat.
Impfpflicht für Polizei- und Verteidigungskräfte
Dort gab es bisher eine Impfpflicht für Polizei- und Verteidigungskräfte. Bis 1. März hätten sie sich zweimal gegen Covid-19 impfen lassen müssen oder es hätte die Kündigung erfolgt. Mehrere Fälle von vorauseilender Kündigung wurden bereits ausgesprochen.
Doch rechtzeitig vor dem Stichtag hat der Oberste Gerichtshof, auf Antrag von drei impffreien Betroffenen, diese Impfpflicht kassiert: Sie verstoße gegen das Gesetz, das die Menschenrechte und Grundrechte in Neuseeland bestätigt (Bill of Rights Act).
Testmaterial menschliche Föten
Interessant dabei ist auch die Begründung. Denn das Gericht erkannte nicht nur an, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit mehr wiegt als die Impfpflicht, sondern auch die religiöse Begründung, diese medizinische Behandlungen abzulehnen, „weil der Impfstoff an Zellen getestet wurde, die von einem menschlichen Fötus stammen“.
Es ging gar nicht um die Gesundheit
Richter Justice Cooke bestätigte auch, dass es bei der Impfpflicht eigentlich gar nicht um die Gesundheit der Impfverpflichteten ging:

Im Wesentlichen wurde die Anordnung, die Impfungen für Polizei- und NZDF-Mitarbeiter vorschreibt, verhängt, um die öffentliche Sicherheit sicherzustellen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Dienste zu fördern, anstatt die Ausbreitung von Covid-19 zu stoppen.

Er sei nicht davon überzeugt, dass die Sicherstellung dieser Dienste durch die Anordnung wesentlich vorangebracht wurde, denn „insbesondere die Omicron-Variante sei so übertragbar. Aber diese Bedrohung besteht sowohl für geimpfte als auch für ungeimpfte Mitarbeiter.“
Kein Widerspruch zur offiziellen Propaganda
Dabei widersprach der Richter der Corona-Impfung nicht grundsätzlich. Im Gegenteil, er wiederholte die Verlautbarungen der Regierung, wonach die Corona-Impfung vor „schweren Krankheiten und Todesfällen“ schütze. Aber den Zwang dazu lehnt das Oberste Gericht ab.
Die bereits gekündigten Polizeibeamten sollen wieder eingestellt werden, forderte die zweitstärkste neuseeländische Partei, die konservative Nationalpartei.

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