Werden Patienten, die wegen Nierenversagen auf der Intensivstation liegen und zufällig positiv auf Corona getestet werden, als „Coronafälle“ gezählt? Solche und ähnliche Fragen stellt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) an den grünen Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Bis zum 18. Februar wollte das Höchstgericht Antworten, denn am 28. Februar kommen die Richter zur nächsten Session zusammen. Nun liegen die bis dato geheim gehalten Antworten unzensuriert vor.
Mit der Geschäftszahl: 2022-0.130.321 erging ein 57-seitiges Antwortschreiben der Abteilung BMSGPK-Gesundheit – VI/A/4, datiert mit 18. Februar. Bereits in den einleitenden Bemerkungen wird festgehalten:
Aufgrund des kurzen zeitlichen Horizonts der Maßnahmensetzung sind in den Verordnungsakten ausschließlich diese Hospitalisierungsdaten enthalten. Diese Daten enthalten sämtliche Patientinnen und Patienten mit SARS-CoV-2-Infektion unabhängig von ihrer Diagnose oder der Assoziation ihres Aufenthalts mit dieser Infektion
Das heißt im Klartext, dass für die ganzen restriktiven Maßnahmen in den Begründungen dafür keine Unterscheidung gemacht wurde, ob COVID-19 die Haupt- oder nur Nebendiagnose war.
Knapp 30 Prozent der Intensivpatienten hatten Covid nur als Nebendiagnose
Genaueres gibt es dann bei der Beantwortung der Detailfragen. Bis zum 31.12.2021 hatten von den 13.224 Personen, die ein Intensivbett benötigten, 3.719 COVID-19 nur als Nebendiagnose, Hauptdiagnosen waren unter anderem Knochenbrüche, Krebserkrankungen und Schwangere:
Die Hauptdiagnosen, bei denen COVID-19 als Nebendiagnose als möglicher Zufallsbefund betrachtet werden kann, umfassen u.a. 11 % Verletzungen (Knochenbrüche etc.), 8 % Krebserkrankungen und 6 % Erkrankungen im Rahmen der Schwangerschaft oder Geburt.
Weiter Details wird unzensuriert demnächst veröffentlichen.