Gestern, Dienstag, wurde ein brisantes Urteil am Landesverwaltungsgericht Wien, das unzensuriert vorliegt, rechtskräftig.
Verhinderung von Covid-19-Infektionen
Darin heißt es, dass „dem Beschwerdevorbringen nicht vollständig entgegengetreten werden“ kann, weil „der Zweck entsprechender Regelungen in der Verhinderung der Verbreitung von Covid-19-Infektionen gelegen ist, und aufgrund des Genesenennachweises des Bf (=Beschwerdeführers) von ihm keine epidemiologische Gefahr ausgegangen ist“.
Vorausgegangen war eine Anzeige am 31. Jänner vergangenen Jahres gegen einen Bürger, weil er ohne Maske an einer Versammlung teilgenommen hatte. Der Bürger argumentierte, dass er nachweislich Antikörper gegen Covid-19 hatte und somit niemanden anstecken konnte. Die betreffende Verordnung aber, auf Basis derer er angezeigt wurde, durfte nur „als gesundheitspolizeiliche Maßnahme zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19“ (§1 Abs.1 COVID-19-Maßnahmengesetz) erlassen werden – weshalb sie für ihn nicht gelten könne.
Antikörpernachweis war ausreichend
Das Verfahren zog sich ein Jahr hin und endete mit der Einstellung, zumal „rechtliche Bedenken hinsichtlich der Bestimmtheit des Straferkenntnisses sowie der Anwendbarkeit der gegenständlichen Norm (…) bestehen“.
Für Menschen, die Antikörper gegen Corona nachweisen konnten, gab es in der damaligen Covid-Verordnungen eine Ausnahme. Diese wurde ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage im Herbst 2021 aus der Verordnung gestrichen.
Wann ändert Schwarz-Grün endlich die unsinnige Corona-Strategie?
Der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak kündigte an:
Wir werden Minister Mückstein damit konfrontieren – er wird sich auch die Frage gefallen lassen müssen, ob angesichts dieses Urteils seine ‚Antikörper-zählen-Nicht‘-Verordnungen der Intention des Gesetzes überhaupt entsprechen.
Und Kaniak stellt fest, dass „einzig der tatsächliche Immun- beziehungsweise Antikörperstatus Auskunft darüber gibt, ob eine Person im Sinne das Gesetzes keine Infektionsgefahr darstellt.“
Exit-Strategie
Daher fordert die FPÖ erneut Antikörpernachweise bzw. Bestimmung der T-Zellenimmunität der Bevölkerung, anstatt weiterhin die sinn- und aussagelosen PCR-Tests durchzuführen.
Laut AGES-Dashboard hätten sich seit Auftreten des Coronavirus knapp 1,9 Millionen Menschen in Österreich mit dem Virus infiziert, der grüne Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein spreche schon von einer 90-prozentigen Immunisierung der österreichischen Bevölkerung, so Kaniak. Dennoch orientiert sich die schwarz-grüne Corona-Politik an den positiven Testergebnissen (und nicht einmal an ihrem eigenen Stufenplan und der darin festgelegten Intensivbettenbelastung).
Aktuelle Verordnung rechtsgültig?
Aufgrund des Erkenntnisses des Gerichtes, ist es auch fraglich, ob die aktuelle Verordnung, in der eine Antikörpernachweis nicht mehr ausreichend für 2G ist, überhaupt dem COVID-19-Maßnahmengesetz entspricht.