[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Direktorin der Mittelschule und Musik-Mittelschule (MMS) Neufelden, Bezirk Rohrbach in Oberösterreich, will Schülern die rote Karte zeigen, sie sofort nach Hause schicken, eine Strafarbeit schreiben lassen und einen Tag ohne „Distance Learning“-Begleitung vom Unterricht verbannen, sollten sie in der Schule gegen die Maskenpflicht verstoßen.
“Rote Karte” für Masken-Sünder
Das sind keine Falschnachrichten, es ist auch kein Faschingsscherz, sondern der Inhalt eines Briefes, den die Schuldirektorin der MMS Neufelden am 25. Jänner an die Eltern und Lehrer der Schule versandte. Das Schreiben liegt unzensuriert vor. Darin heißt es – brav gegendert, aber Euch klein geschrieben – allen Ernstes wortwörtlich:
Sollte jemand gegen die Spielregeln verstoßen und dabei von einem Lehrer/einer Lehrerin erwischt werden, wird er/sie unmittelbar zu mir in die Direktion geschickt. Es gibt eine „gelbe Karte“ = 1. Ermahnung. Bei einem neuerlichen Verstoß gegen die Maskenpflicht gibt es von mir die „rote Karte“. Das bedeutet konkret:
– Die Eltern werden informiert und müssen den Schüler/die Schülerin sofort von der Schule abholen.
– Der nächste Schultag ist zuhause zu verbringen OHNE Distance-Learning-Begleitung von Lehrerinnen/Lehrern, sehr wohl aber mit Arbeitsaufträgen.
– Alle Arbeitsaufträge, Lernsachen müssen trotzdem ordentlich gemacht werden.
– Es ist ein Text zu schreiben und abzugeben, in dem die Sinnhaftigkeit der Maskenpflicht in der Schule begründet werden muss (mind 1/2 A4-Seite).
Ich bitte euch alle, die Maskenpflicht ernsthaft einzuhalten. Rote Karten sind im Sport nicht erstrebenswert und in der Schule genauso wenig!
Eltern sprechen von “Ungeheuerlichkeit”
Die Tonalität in bester DDR-Manier lässt grüßen, ist man versucht zu sagen. Eltern sprechen von „Ungeheuerlichkeit“ und informierten FPÖ-Bildungssprecher Hermann Brückl von diesem Schreiben. Dieser will nun den „Maskenzwang-Brief“ ins Parlament bringen und eine Anfrage an ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek stellen.
Brückl: “Ausschluss vom Unterricht klar rechtswidrig”
Wie Brückl gegenüber unzensuriert sagte, sei die angedrohte Strafe – einen Test zu schreiben und abzugeben, in dem die Sinnhaftigkeit der Maskenpflicht in der Schule begründet werden muss – laut Schulordnung nicht vorgesehen. Ein vorübergehender Ausschluss vom Unterricht, nämlich den nächsten Schultag zuhause ohne „Distance Learning“-Begleitung zu verbringen, wäre klar rechtswidrig.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]