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Thomas Szekeres

In einem Aufsehen erregenden Brief an Berufskollegen zerlegen Ärzte einen “Faktencheck” ihres Kammerpräsidenten Thomas Szekeres, für dessen Rücktritt es bereits mehr als 75.000 Unterschriften gibt.

26. Jänner 2022 / 10:57 Uhr

Ärzte zerlegen „falsche Behauptungen“ ihres Kammerpräsidenten Szekeres

Eine Impfpflicht sei aufgrund mangelnder Daten nicht gerechtfertigt, positive Tests seien keine „Inzidenz“, und es gäbe eine geringe Impf-Effektivität bei Omikron – das behaupten 350 Ärzte in einem Brief, der an alle Berufskollegen in Österreich verschickt wurde und dessen Inhalt den „Faktencheck“ ihres Kammerpräsidenten Thomas Szekeres zerlegen soll.
Die Aussendung der Ärzte war auch eine Reaktion auf ein Rundschreiben von Szekeres vom 2. Dezember. Darin hatte der Ärztekammerpräsident, für dessen Rücktritt bereits mehr als 75.000 Personen eine Petition unterzeichnet haben, pauschal mit Disziplinarmaßnahmen gedroht, sollten Ärzte die Patienten kritisch über Covid-Impfungen beraten.
Gernerelle Impfpflicht nicht gerechtfertigt
Nun haben 355 Ärzte (170 davon anonym – aber notariell hinterlegt, weil sie Repressalien und Verunglimpfungen durch den Kammerpräsidenten und den von Regierungsinseraten angefütterten Medien befürchten) in einer Replik den “Faktencheck” von Kammerpräsident Szekeres erwidert. Der Tenor: Gerade im Hinblick auf die Corona-Impfung würden nach wie vor wesentliche Daten für eine abschließende Beurteilung fehlen. Eine generelle Impfpflicht, wie sie vom Nationalrat beschlossen wurde, sei auf der Basis der derzeit vorliegenden Studien und Erkenntnisse weder gerechtfertigt, noch ethisch vertretbar.
Erreger-Nachweis nicht zwangsläufig eine Erkrankung
Als Argumente führen sie an: Das, was die „Experten“ der Ärztekammer als „Inzidenz“ bezeichnen, wäre nicht die Häufigkeit einer Erkrankung, sondern die Häufigkeit eines positiven Corona-Tests. Der Nachweis eines Erregers sei jedoch nicht zwangsläufig mit einer Infektion oder Erkrankung verbunden. Ferner wäre die Häufigkeit von positiven Corona-Tests fundamental davon abhängig, wie viele Tests durchgeführt werden, auch aufgrund der Zunahme falsch positiver Befunde. DDr. Christian Fiala, der den Brief mit unterzeichnete, sagte in dieser Aussendung:

Wichtig ist folglich nicht nur die Anzahl positiver Testergebnisse, sondern auch der Anteil positiver Testergebnisse an der Gesamtzahl der durchgeführten Tests. Dieser lag im Herbst 2021 bei zwei bis drei Prozent, während er im Vorjahr noch zirka 20 Prozent betrug.

Geringe Impf-Effektivität bei Omikron
Bei Omikron würden die Daten zeigen, dass eine Infektion mit Omikron zu deutlich geringeren Raten an schweren Fällen und Hospitalisierungen führe als die bisherigen SARS- CoV-2-Varianten und dass weder Impfung, noch “Booster” einen relevanten Effekt auf die Hospitalisierungsrate aufweisen würden. Nicht bestritten werde, dass auch jüngere Patienten mit Covid auf den Intensivstationen behandelt werden. Die Altersstruktur der PCR-Test-positiven Intensivpatienten alleine sei jedoch ohne zuverlässige Angaben zu Behandlungsursachen und Impfstatus nicht geeignet, eine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung zu begründen. Eine Studie von „Onder et al.“ habe außerdem gezeigt, dass 99,2 Prozent der an Covid verstorbenen Patienten relevante Begleit- beziehungsweise Vorerkrankungen aufgewiesen hätten. Bei 75 Prozent der Verstorbenen hätten sogar zwei oder mehr Erkrankungen nachgewiesen werden können.
Mehr Transparenz gegenüber Patienten
In der Aussendung wird auch festgehalten, dass das Nebenwirkungsrisiko der Covid-Impfungen durch Underreporting unterschätzt würde. So gehe selbst die Pharmig (Dachverband der pharmazeutischen Unternehmen) davon aus, dass nur sechs Prozent der Impf-Komplikationen überhaupt gemeldet würden. Univ. Prof. a.D. Andreas Sönnichsen, einer der Proponenten des „Faktenchecks“, meinte:

Wir verwahren uns ausdrücklich dagegen, Daten aus dem Kontext zu reißen, und stehen für eine transparente Vermittlung aller medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse vom Arzt zum Patienten, damit dann eine partizipative, informierte und individuelle Entscheidung über die Durchführung einer medizinischen Maßnahme getroffen werden kann.

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