Erst am Mittwoch hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof die “2G”-Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel im Freistaat gekippt, und zwar mit einem unanfechtbaren Beschluss. Da zieht jetzt der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg nach.
Corona ist vorbei, die Freiheitseinschränkungen nicht
Auch in Österreich hat die Regierung die harten Corona-Beschränkungen eingefroren: Obwohl laut Stufenplan überhaupt keine Maßnahmen in Geltung sein dürften, hat Schwarz-Grün gestern, Donnerstag, das Ausgangsverbot für Impffreie wieder verlängert.
Auch im grün-schwarz regierten Baden-Württemberg (elf Millionen Einwohner) wurde die Alarmstufe II, das Pendant zum Stufenplan, mit seinen weitreichenden Verboten für Impffreie eingefroren, obwohl sich “Omikron” als wenig gefährlich erwiesen hat.
Willkürliche Verlängerung der Impffreien-Verbote rechtswidrig
Im Unterschied zu Österreich arbeiten in der Bundesrepublik jedoch die Gerichte noch. So erklärte das Verwaltungsgericht in Mannheim, dass eine Vorschrift, die ausdrücklich unabhängig von der Sieben-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz weitreichende Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte vorsehe, dem Bundesgesetz widerspricht. Erhebliche Grundrechtseinschränkungen könnten „nicht abgekoppelt“ von der Inzidenz angeordnet werden.
In Österreich harren die Impffreien nun schon seit Monaten im „Lockdown“ aus, obwohl weniger als zehn Prozent der Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt und 42 Prozent der Intensivbetten überhaupt frei sind. Doch die Verfassungsrichter in Wien sehen keine Veranlassung, öfter zu tagen und schneller zu entscheiden. So kann die schwarz-grüne Regierung tun und lassen, was sie will. Und sie tut es und fror gestern die Freiheitseinschränkungen für Impffreie „abgekoppelt“ von den Inzidenzwerten ein.