Um die geplante Impfpflicht gesetzlich durchbringen zu können, müssen auch das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden. Warum? Weil es sich bei dem Pfizer/Biontech-Präparat um mRNA-Impfstoffe handelt, die auf Gentechnik basieren.
Vollkommen neue Technologie – ohne Erfahrungswerte
Bei diesen Impfstoffen handelt es sich um eine vollkommen neue Technologie. Bisher enthielten die meisten Impfungen einen abgeschwächten Erreger. Das heißt: Der Erreger konnte keine Infektion mehr hervorrufen, wies aber noch dessen äußere Merkmale auf. Das Immunsystem erkannte diese Merkmale und bildete Antikörper gegen den Erreger aus.
Bei der Corona-Impfung wurde dieser bewährte Weg des Impfens verlassen. Erstmals in der Menschheitsgeschichte werden körpereigene Zellen dazu angeregt, dass sie die Merkmale dieses Erregers, das sogenannte Spike-Protein, selbst produzieren. Bei genbasierten Impfstoffen werden die Körperzellen angeregt, selbst ein Antigen herzustellen, nachdem das entsprechende Gen über den Impfstoff zugeführt wurde.
Gentechnisch veränderte Organismen bei Tieren verboten
Um diese neue Technologie am Menschen anwenden zu können, muss das derzeitige Gentechnikgesetz geändert werden. Mit der geplanten Novelle will Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) gentechnisch veränderte Organismen (GVO), die in der Landwirtschaft verboten sind, für medizinische Anwendungen am Menschen zulassen.
Damit öffnet er die Büchse der Pandora: Künftig werden Entwicklung und Anwendung von Gentherapien am Menschen ganz grundsätzlich ermöglicht und gleichzeitig der Schutz vor Fehlbehandlung reduziert. Weiterhin verboten bleiben solche Anwendungen aber bei Tieren.
FPÖ-Kaniak: “Etliche Schutzbestimmungen fallen”
Mit der geplanten Änderung des Gentechnikgesetzes GTG würden etliche Schutzbestimmungen für die Anwendung von Gentherapien fallen, sagt der freiheitliche Gesundheitssprecher und Obmann des parlamentarischen Gesundheitsausschusses, Nationalratsabgeordneter Gerhard Kaniak, in einer Aussendung.
Das Ersetzen des Begriffs der Gentherapie durch jenen der Therapie mit Genveränderten Organismen GVO stelle bereits eine unzulässige Einschränkung des Gültigkeitsbereichs dar. Noch problematischer wäre die Änderungen in §74 GTG, so Kaniak, denn hier werde die Anwendung von Gentherapien an Gesunden erlaubt, was bislang nur für Schwerkranke möglich gewesen wäre. Zudem müsse nicht mehr vor der Anwendung nachgewiesen werden, dass die Keimzellen nicht von der Therapie betroffen seien oder eine Fortpflanzung unmöglich sei. Eine Weitergabe der Genveränderung könne so nicht mehr ausgeschlossen werden. An die Bundesregierung richtete Kaniak eindringliche Worte:
Ich erwarte von der Bundesregierung und dem grünen Gesundheitsminister Mückstein, dass hier Aufklärung über die Absichten geleistet wird und der Beschluss dieser Gesetzesänderung nicht husch-pfusch nach den Ferien, sondern erst nach ordentlicher Debatte stattfinden wird.
Schon mehr als 25.000 Stellungnahmen
So wie bei beim Impfpflichtgesetz kann auch zu den geplanten Änderungen im Gentechnikgesetz bis 10. Jänner eine Stellungnahme abgegeben werden: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01289/index.shtml#tab-Stellungnahmen. Schon mehr als 25.000 Österreicher haben davon Gebrauch gemacht!