Es klingt, als ob Gefängnis-Insassen Freigang hätten! Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) lässt zu Weihnachten Ungeimpfte zu den Familienfeiern. Allerdings nur im kleinen Kreis. Die Frage ist nur: Wer soll das kontrollieren?
Mückstein auf Denunzianten angewiesen
Kommen Polizisten ins Wohnzimmer und zählen die anwesenden Personen? Das wäre wohl der nächste Schritt in einen totalitären Staat. Doch wie sonst erfährt Mückstein von den Vergehen gegen seine Verordnung? Richtig: Er ist auf das Denunziantentum von Nachbarn angewiesen. Gute Voraussetzungen für den Weihachtsfrieden sind das jedenfalls nicht.
Ungeimpfte dürfen für vier Tage außer Haus
Mückstein und Familienministerin Susanne Raab von der ÖVP haben also heute, Freitag, mitgeteilt, dass der „Lockdown für Ungeimpfte” während der Weihnachtsfeiertage aufgehoben wird. Konkret für den 24., 25. und 26. Dezember sowie für den 31. Dezember. Für Familienfeiern und Silvester dürfen Ungeimpfte aus dem Haus – wie großzügig von den beiden!
“2G”-Regel bei Familienfeiern von elf bis 25 Personen
Allerdings gibt es da mehrere Haken: Gesunde Menschen ohne Impfung dürfen an Feiern mit maximal zehn Personen teilnehmen, für Zusammenkünfte von elf bis maximal 25 Personen ist aber schon wieder ein „2G“-Nachweis (also für Geimpfte oder Genesene) erforderlich. Und ins Wirtshaus dürfen Ungeimpfte während der Ausnahmeregelung zu den Feiertagen auch nicht.
“Gnadenakt für die Untertanen”
Für die FPÖ ist die Weihnachtsregelung laut Aussendung ein „Gnadenakt für die Untertanen“. Ungeimpfte würden auch weiterhin vom sozialen Leben ausgeschlossen. Die Regierung vergebe damit die nächste Chance, um aus der CoV-Sackgasse herauszukommen, so FPÖ-Chef Herbert Kickl, der den Lockdown für Ungeimpfte als „Frotzelei“ bezeichnete.