Zigtausende Menschen haben bereits Einspruch gegen das Impfpflichtgesetz erhoben und auf der Webseite des Parlaments eine Stellungnahme abgegeben. Allerdings: Wie viele es genau sind, bleibt ein Rätsel. Denn bei 10.000 Eingaben hörte der Computer des Parlaments anscheinend zu zählen auf.
Unzensuriert machte Parlamentsdirektion auf “Fehler” aufmerksam
Am Freitag Nachmittag machte unzensuriert Mitarbeiter der Parlamentsdirektion auf diesen Umstand aufmerksam. Eine Dame gab Auskunft, dass auf der Webseite nur die ersten 10.000 Stellungnahmen angezeigt würden, klicke man dann aber auf die Zahl 10.000 bekomme man alle Eingaben zu sehen.
Als sie das dann selbst probierte, klappte es nicht, und sie änderte ihre Version der Auskunft, nämlich, dass eben nur die ersten 10.000 Stellungnahmen sichtbar seien, die Eingaben aber sehr wohl weitergezählt würden, für den Leser aber nicht sichtbar seien.
Hohe Zahl von Einsprüchen setzt Regierung unter Druck
Schade, so erfährt der interessierte Bürger nicht, wie viele Menschen in Österreich tatsächlich den Gesetzesentwurf zum Covid-19-Impfpflichtgesetz beeinspruchen. Mit Transparenz, wie es Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) in seinen Festreden predigt, hat das jedenfalls nichts zu tun.
Womöglich fürchtet sich Sobotka als Chef des Parlaments aber davor, dass die hohe Zahl der Stellungnahmen bekannt wird, und hat deshalb die Zahl von 10.000 „eingefroren“. Tatsächlich haben in nur wenigen Tagen tausende Menschen vom Einspruchsrecht gegen die Impfpflicht Gebrauch gemacht und damit die schwarz-grüne Regierung massiv unter Druck gesetzt.
Jeder kann Bedenken gegen Gesetz kundtun
Der Ministerialentwurf betreffend “Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19” (Covid-19-Impfpflichtgesetz) ist bis 10. Jänner 2022 in Begutachtung. In dieser Zeit kann jeder Bürger seine Bedenken gegen dieses Gesetz kundtun. Das geht ganz einfach: Direkt auf der Homepage des Parlaments gibt es ein Feld mit dem Text „Hier können Sie eine Stellungnahme abgeben“. Über diesen Link kommen Sie direkt hin: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00164/