Wird sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich an Slowenien ein Beispiel nehmen? Dort nämlich hat am Donnerstag das Verfassungsgericht die Impfpflicht gestoppt. Das berichtet die Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP).
De facto Impfpflicht im öffentlichen Dienst
Die Regierung in Laibach führte für Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine de facto Impfpflicht ein – und zwar ab 1. Oktober. Ab diesem Zeitpunkt hätten 31.000 Personen die “2G”-Regel befolgen müssen. Wer nicht genesen ist, nicht impfen geht und nicht im “Homeoffice” arbeiten kann, hätte per neuem Gesetz gekündigt werden können. Sloweniens Regierung wollte damit die Impfquote erhöhen, die unter 50 Prozent liegt. Doch wenige Stunden vor Inkrafttreten stoppte das Verfassungsgericht diese Regelung.
Verfassungswidrige Maßnahme
Wie zackzack.at als erstes Medium in Österreich berichtete, stellte der oberste Gerichtshof fest, dass „trotz des Ernstes der Lage aufgrund der Epidemie die Einführung einer potenziellen verfassungswidrigen Maßnahme mehr unerwünschte Folgen haben würde als ihre Verschiebung“. Bis das Gericht über das Gesetz entschieden hat, wird die Pflicht damit ausgesetzt.