62 Handelsbetriebe der verschiedensten Branchen (Mode-, Schuh-, Sportartikel-, Parfümerie-, Schmuck-, sowie Elektrofachhandel) setzen sich nun zur Wehr und fechten die behördliche Schließung des nicht lebensnotwendigen Handels aufgrund des Verstoßes gegen das Grundrecht auf Eigentum, das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit, den Gleichheitssatz sowie gegen das Legalitätsgebot vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) an.
Handel war nie Corona-Hotspot
In einer Aussendung des Handelsverbandes behauptet dieser, dass der Handel nie Corona-Hotspot war und ist. Das würden aktuelle Studien belegen. Von der österreichischen Bundesregierung wünsche man sich daher folgende Entscheidungen:
1. den Lockdown für alle Handelsbetriebe mit Ablauf des 11.12.2021 bundesweit zu beenden;
2. Entschädigungen (“Hilfspakete”) bereitzustellen, die den tatsächlich entstandenen Schaden ausgleichen;
3. keinen neuerlichen „Lockdown“ für den Handel anzuordnen, solange nicht wissenschaftlich nachweislich belegt ist, dass der Handel das Infektionsgeschehen wesentlich beeinflusst.
Kaum Entschädigung aus dem “Hilfspaket”
Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, kritisiert zudem, dass viele Handelstreibende, die aufgrund des „Lockdown“ Millionen Euro verlieren, kaum eine Entschädigung aus dem titulierten „Hilfspaket“ bekommen würden.
Weder berücksichtige man den Umstand, dass manche Unternehmen seit 2019 gewachsen sind und daher automatisch auch höhere Umsätze erwirtschaften, noch werde dem Faktum Rechnung getragen, dass große Unternehmen mit einem 80.000-Euro-Deckel keinesfalls das Auslangen finden können, wenn sie jede Woche Millionen verlieren, sagt Will.
Der Handelsverband begrüße daher die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs durch die 62 Betriebe.