Heinz Faßmann

In Unkenntniss seiner eigenen Erlässe kann es schon vorkommen, dass ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann ganz etwas anderes sagt, als gerade in den Schulen gilt.

17. November 2021 / 18:17 Uhr

Minister kennt eigenen Erlass nicht – Maskenpflicht in Schulen auch für Faßmann zu kompliziert

In einem aktuellen Interview mit der Zeitung Österreich (Ausgabe vom 17. Novmber 2021) sagte ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann unter anderem:

Wir haben die FFP2-Maskenpflicht in der Sekundarstufe 1 und in der Primärstufe bis zum Einnehmen des Platzes.

Kennt der Minister seinen eigenen Erlass nicht, oder ist ihm die ganze Maskengeschichte in den Schulen schon zu kompliziert geworden? Aber was sollen dann erst die Betroffenen davon halten, die täglich damit gequält werden, vielleicht sogar trotz Impfung und auf jeden Fall mit einem PCR-Test unter einer FFP2-Maske am Unterricht teilzunehmen?
Aussage des Ministers unwahr
Was stimmt also an der Aussage des Ministers in Österreich nicht? Tatsächlich gilt in der Unterstufe nur ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) außerhalb der Klasse, aber nicht in der Klasse. Die Aussage Faßmanns, „wir haben die FFP2-Maskenplficht in der Sekundarstufe 1 und in der Primärstufe bis zum Einnehmen des Platzes“, ist damit einfach unwahr.
Aber sie steht unwidersprochen in der Zeitung, wird von vielen gelesen und führt zur weiteren Verwirrung unter den Eltern, Lehrern und Kindern.
FPÖ-Antrag auf Aufhebung des Masken-Regimes
Unabhängig davon fordert FPÖ-Nationalratsabgeordneter Gerald Hauser in einem Entschließungsantrag, dass Minister Heinz Faßmann das Masken-Regime im Unterricht aufhebt. Er hat einige Kuriositäten in den vergangenen Tagen gesammelt, die aufzeigen, was im Hause von Faßmann bezüglich Maskenpflicht so alles abläuft.
Am 11. November 2021 wurde seitens der Bundesregierung kommuniziert, dass für die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol im Bildungsbereich die Risikostufe III lautet sowie für alle weiteren Bundesländer Risikostufe II. (siehe “Corona Ampel”).
Das hätte bedeutet, dass ab dem Montag, 15. November, nur in den drei genannten Bundesländer Lehr- und Verwaltungspersonal sowie Schüler im gesamten Schulgebäude einen MNS zu tragen haben, ab der 9. Schulstufe auch in Klassen- und Gruppenräumen.
“Team Kommunikation” erteilt Schuldirektoren “Weisung”

Am Sonntag, dem 14. November, erfolgte jedoch eine „Weisung“ des “Teams Kommunikation” des BMBWF an die Schuldirektoren, dass die Maskenpflicht wie folgt in der Schule anzuordnen wäre:

Für alle Schulen gelten die Regelungen der Risikostufe III. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte der Sekundarstufe 2 (auch der Polytechnischen Schulen) während dieser Sicherheitsphase eine FFP2-Maske tragen. In der Volksschule und der Sekundarstufe 1 gilt die Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske nur bis zum Einnehmen des Sitzplatzes – dann kann die Maske abgenommen werden.

“Weisung” von unbefugter Stelle
Eine „Weisung“ einer unbefugten Stelle, ohne rechtliche Grundlage! Wie in einer Bananenrepublik? Dabei steht es ohnehin sehr schön im Artikel 18 B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz): (1) Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.
Am 16. November am Nachmittag erfolgte dann einerseits eine Korrektur der Maßnahmen, und andererseits wurde die rechtliche Grundlage in Form einer Novelle der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 veröffentlicht.
Auch Geimpfte gezwungen, Maske zu tragen
Darin wird nun die FFP2-Pflicht für Schüler der Oberstufe und für das gesamte Lehr- und Verwaltungspersonal in allen Schulen fixiert. Das bedeutet, dass diese Personengruppe, obwohl durchgehend getestet und teilweise geimpft (das Lehrpersonal nahezu durchgängig geimpft), gezwungen wird, stundenlang – auch während der Abhaltung des Unterrichts (!) – eine FFP2-Maske zu tragen.

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