Die Besessenheit, mit der die schwarz-grüne Regierung die Corona-Impfung betreibt, nimmt langsam gruselige Züge an. So verschärft jetzt die Regierung Schallenberg die Zugangsbeschränkungen auch für all jene, die natürliche Antikörper gegen Covid-19 entwickelt haben.
Jeder dritte Österreicher betroffen
Ab 1. November genügen für “2g”-pflichtige Örtlichkeiten natürliche Antikörper nicht mehr, nur noch künstliche in Form der Corona-Impfung. Die zu Allerheiligen in Kraft tretende Verordnung sieht vor, dass als „genesen“ im Sinne von 2g nur noch eine nachgewiesene Infektion oder ein Genesungsnachweis gilt.
Wer also gesund war und ist und über Antikörper verfügt, was laut Tiroler Tageszeitung schon im Frühjahr für „15 bis 30 Prozent der österreichischen Bevölkerung“ zutraf, muss künftig draußen bleiben, wenn es heißt: Einlass nur unter 2g-Bedingungen.
Schlupfloch bis Allerheiligen
Ein kleines Schlupfloch gibt es aber noch:
Bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellte Nachweise über neutralisierende Antikörper behalten für die jeweilige Dauer ihre Gültigkeit.
Wer also in den nächsten drei Tagen noch einen frischen Antikörper-Nachweis macht, schlägt den Corona-Hardlinern zumindest für drei Monate ein Schnippchen.