Wie unzensuriert unlängst berichtete, fürchtet sich das Videoportal YouTube besonders vor Videos, die die offiziellen „Wahrheiten“ zur Corona-Pandemie und die daraus folgenden politischen Maßnahmen auf der ganzen Welt in Frage stellen. Die Google-Tochter, die erst Ende September mit einer gewaltigen Zensur-Aktion gegen kritische Künstler und Aktivisten unangenehm auffiel und ankündigte, alle impfkritischen Videos bedingungslos zu löschen, ging auch gegen bekannte deutsche Schauspieler und Künstler vor, die die Maßnahmen der Bundesregierung mit Witz, Ironie und Sarkasmus hinterfragten – wie das Landgericht Köln entschied, ging das Unternehmen mit seinen Löschorgien jedoch zu weit.
Landgericht Köln stoppt „YouTube“-Zensur
YouTube hatte dabei mehrere Videos der Aktion „#allesaufdentisch“ gelöscht: Hierbei handelte es sich um eine Reihe von Clips, in denen bekannte deutsche Schauspieler – darunter auch Namen wie Josef Liefers, Nadja Uhl und Ulrich Tukur – mit führenden Wissenschaftlern kritische Gespräche über das Virus und die Pandemie führen. Die Künstler hinter der Aktion ließen sich die Löschung ihrer Videos jedoch nicht gefallen und legten Beschwerde ein – zu Recht, wie das Gericht entschied. Die Bild, der das Urteil vorliegt, zitiert aus der einstweiligen Verfügung der Kölner Richter.
„YouTube“ konnte Löschungen nicht rechtfertigen
Konkret ging es unter anderem um zwei Interviews mit dem Mathematik-Professor Stephan Luckhaus und dem Neurobiologen Gerald Hüther: Die beiden Videos wurden von den Verantwortlichen der Plattform zu Unrecht gelöscht, zudem konnte YouTube noch nicht einmal erklären, welche Passagen in den gelöschten Clips dermaßen problematisch sein sollten. Es wurde von Seiten der Antragsgegner lediglich erwähnt, dass die Videos „gegen unsere Richtlinien zu medizinischen Fehlinformationen verstoßen“
Problematisch fand man auch „Behauptungen über Schutzimpfungen gegen Covid-19, die der übereinstimmenden Expertenmeinung lokaler Gesundheitsbehörden oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) widersprechen“.
„Zensurmaschinerie“ von „YouTube“ hat Grenzen überschritten
Das Landgericht Köln entschied, dass YouTube nur Videos löschen kann, in denen „offensichtliche medizinische Fehlinformationen“ verbreitet werden, was bei den unrechtmäßig gelöschten Aufnahmen der „#allesaufdentisch“-Künstler nicht zutraf, weil es sich um Clips handelt, die „auch eine Vielzahl von eindeutig zulässigen Äußerungen enthalten“.
Erfreut über den juristischen Erfolg zeigte sich der Anwalt der Künstler, Joachim Steinhöfel:
Die Zivilkammer 28 des Landgerichts Köln hat der Zensurmaschinerie des Monopolisten YouTube innerhalb von Stunden deutlich gemacht, dass hier rechtsstaatliche Grenzen überschritten wurden.
#allesdichtmachen: Schauspieler nahmen Corona-Politik aufs Korn
Die Schauspieler und Künstler hinter der Aktion #allesdichtmachen – mehr als 50 an der Zahl – hatten im März die ausufernden Corona-Maßnahmen in Deutschland auf satirische Weise kritisiert. Die Aktion polarisierte so sehr, dass die Köpfe dahinter sogar Drohnachrichten erhielten und von regierungstreuen Kollegen in Funk und Fernsehen öffentlich angefeindet wurden.
Der SPD-Politiker und WDR-Rundfunkrat Garrelt Duin hatte damals sogar Auftrittsverbote für die Betroffenen gefordert. Einige Künstler hatten sich nach dem enormen Druck von ihrer Teilnahme an “#allesaufdentisch” distanziert, mehrere davon löschten sogar ihre Videos.