Der polnische Verfassungsgerichtshof in Warschau erklärte den EuGH in Verfassungsfragen für unzuständig.

8. Oktober 2021 / 14:57 Uhr

Streit zwischen dem polnischen Höchstgericht und dem EuGH eskaliert

Seit 2017 versucht der Europäische Gerichtshof permanent, gegen Polens Justizreform vorzugehen. Nun ging das polnische Verfassungsgericht gegen den EuGH in Luxemburg in die Offensive und erklärte, dass das polnische Gericht in Verfassungsfragen das letzte Wort hat.

Polen lässt Streit eskalieren

Es ist ein Justizstreit, der nun in einer Eskalation gemündet ist. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat das polnische Höchstgericht, das Verfassungsgericht, am gestrigen Donnerstag erklärt, dass grundlegende Gesetze über die Funktionsweise der Justiz in der Europäischen Union gegen polnisches Verfassungsrecht verstoßen. Diese seien daher in Polen nicht anzuwenden, da sich das Verfassungsgericht als letzte Instanz in Polen sieht.

Folgen noch unklar

Dies widerspricht jedoch klar dem EU-Recht! Laut diesem steht nämlich jegliches EU-Recht über jeglichem nationalen Recht der Mitgliedstaaten. Der EuGH ist dabei ausdrücklich eine höhere Instanz als alle nationalen Gerichte. Der Schritt Polens würde also aufs Gröbste gegen EU-Recht verstoßen. Doch die polnische Justiz bleibt dabei. Die Folgen sind noch völlig unklar.

Streit seit 2015

Die Eskalation ist der Gipfel eines langen Rechtsstreit. Begonnen hat der Konflikt mit der polnischen Justizreform 2015, mit der laut EU die Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit in Polen nicht mehr gegeben sei. Die Europäische Kommission hat daraufhin 2017 ein sogenanntes „Artikel-7-EUV Verfahren“ eingeleitet, dass zum Zug kommt, wenn ein Mitgliedsstaat gegen grundlegende Werte der EU verstößt. Dies war ein Novum – noch nie gab es vorher ein Artikel-7-Verfahren gegen einen Mitgliedsstaat. Als schlimmste Folge müsste Polen mit einem Stimmentzug in den EU-Organen rechnen.

Stimmung zwischen Polen und Luxemburg am Tiefpunkt

Das Artikel-7-Verfahren endete diesen Sommer für Polen, wie erwartet, negativ. Der EuGH beauftragte Polen, die Justizreform rückgängig zu machen. Doch Polen blieb stur. Daraufhin erklärte der EuGH im September kurzerhand das polnische Verfassungsgericht und all seine künftigen Entscheidungen für „illegitim“. Im Gegenzug entzog nun Polen Luxemburg die letztinstanzliche Zuständigkeit in Verfassungsfragen. Wie unzensuriert berichtete, ist die Stimmung zwischen Polen und Luxemburg bereits an einem solchenTiefpunkt, dass die Regierung in Warschau ankündigte, eine Vertragsverletzungsstrafe aus einer anderen Streitsache einfach zu ignorieren.

Auch Streit zwischen EuGH und Deutschland

Doch nicht nur mit Polen ist der EuGH auf Kriegsfuß. Ausgerechnet mit dem deutschen Bundesverfassungsgericht wird seit Jahren ein ähnlicher Streit ausgefochten. Es geht dabei um die grundsätzliche Frage, ob das nationale Höchstgericht in Verfassungsfragen über dem EuGH stünde. Wie unzensuriert berichtete, hat dies das deutsche Höchstgericht in einem Urteil dieses Jahr nicht nur bestätigt, sondern direkt einen verfassungswidrigen Rechtsakt der EZB aufgehoben. Die Europäische Kommission schäumte vor Wut, Präsidentin Ursula von der Leyen kündigte ein weiteres Art.-7-Verfahren gegen (ihre Heimat) Deutschland an.

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