Der Wiener SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig hat konträr zur Bundesregierung seine eigene Verordnung bei der Gültigkeit von PCR-Tests gebastelt. Das bringt ihm nun eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.
Ludwig fehlte Kompetenz
In einer Aussendung sprechen die beiden Wiener Anwälte Alexander Scheer und Florian Höllwarth von einer „unsachlich differenzierenden und willkürlichen Verkürzung der Wirksamkeit des PCR-Tests“. Ihrer Ansicht nach fehlt dem Landeshauptmann von Wien die Kompetenz zur Erlassung einer solchen Verordnung, „weil der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine vorrangige Verordnung auf Basis des COVID-19 Maßnahmengesetz erlassen hat und daher zur Frage der Dauer der Gültigkeit der Tests weder eine Lücke noch ein eigener Regelungsbedarf besteht“.
Aus Sicht der Anwälte handelt es sich dadurch um einen gravierenden Eingriff, der auf seine Gesetzeskonformität auch dann noch überprüft werden soll, wenn die bekämpfte Verordnung (so) nicht mehr in Kraft sein sollte.
Bei Schülern kleinlaut zurückgerudert
Während ein PCR-Test in allen anderen Bundesländern 72 Stunden Gültigkeit hat, verkürzte der Wiener Bürgermeister Ludwig die Gültigkeit auf 48 Stunden. Hinter dieser Maßnahme steckte wohl die Überlegung, den Bürgern mit dem jetzt täglichen Testen so lange auf die Nerven zu gehen, bis sie sich impfen lassen. Die Rechnung ging bisher aber nicht auf.
Wie berichtet, ruderte Ludwig inzwischen zumindest bei den Test-Schikanen für Schüler kleinlaut zurück. Die PCR-Tests gelten für Schulkinder von sechs bis zwölf Jahren auch außerhalb des Schulgebäudes wieder 72 Stunden, die Antigentests 48 Stunden, am Freitag sogar 72.