Bei den Bundestagswahlen am vergangenen Sonntag ließ sich der Spitzenkandidat der Union, Armin Laschet, bei der Stimmabgabe abfotografieren. Dabei hielt er in die Kamera, wo er seine Kreuze gesetzt hatte. Dies ist verboten und führt zu einer Ungültigkeit der Stimme.
Laschet wollte letzte Kampagne fahren
Es ist seit jeher üblich, dass die Spitzenkandidaten der Parteien medienwirksam ihre Stimmen bei demokratischen Wahlen abgeben. So tat es auch Laschet. Mit seiner Frau ging er zur Wahl und machte aus der Sache eine medienwirksame letzte Kampagne. Bei der Abgabe kam er aus der Wahlkabine, lächelte in die Kamera und ließ dabei etwas Wichtiges unbeachtet.
Opfer von Hohn und Spott
Wie der Stern berichtet, hat Laschet den Stimmzettel falsch gefaltet und ausgerechnet so in die Kamera gehalten, dass jeder sehen konnte, dass er sich selbst gewählt hat. Dies ist in Deutschland streng verboten, denn die Wahlen sind geheim. Mit dem letzten Patzer in einer Reihe von Aussetzern im Wahlkampf machte sich Laschet noch am letzten Tag bundesweit zur Zielscheibe von Hohn und Spott.
Stimme hätte aussortiert werden müssen
Laschet hatte dabei Glück, dass seine Stimme überhaupt gezählt wurde. Wäre die Behörde ordnungsgemäß vorgegangen, hätte sie die Stimme aussortieren müssen. Laschets Glück war es, dass die Wahlbehörde Nachsicht hatte und (rechtswidrig) untätig blieb. Die Stimme hat Laschet jedoch nicht viel geholfen. Wie unzensuriert berichtete, holte die Union mit 24,1 Prozent ihr schlechtestes Ergebnis in der gesamten Parteigeschichte.