Die Corona-Regeln der Bundesregierung sind offenbar sogar schon für die Behörden zu kompliziert. Anders ist es nicht zu erklären, warum ein elfjähriger Bub in Krems praktisch über Nacht von einer Niedrig-Risiko-Kontaktperson (K2) zu einer Hoch-Risiko-Kontaktperson (K1) wurde.
Nach dem Training K2-Kontaktperson
Eltern und Lehrer sprechen von Behördenwillkür der Bezirkshauptmannschaft Krems. Deren „Opfer“: Der elfjährige Moritz B. Er trainierte am 3. September bei seinem Fußballverein, wo ein positiver Corona-Fall festgestellt wurde. Am 5. September teilte die Bezirkshauptmannschaft Krems im Schreiben mit der Zahl KRA5-I-2164/716 mit, dass Moritz eine Niedrig-Risiko-Kontaktperson, also K2, ist. Aufgrund dieses Bescheides besuchte der Elfjährige am Montag die Schule.
Hier das erste Schreiben der Bezirkshauptmannschaft:
Nach Schulbesuch K1-Kontaktperson
Am Dienstag aber dann der nächste Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems mit der gleichen Aktenzahl. Dieses Mal aber, also nur einen Tag später, wurde Moritz B. plötzlich als Hochrisiko-Kontaktperson, also K1, eingestuft. Das bedeutete, dass er auch die Schule nicht mehr besuchen durfte.
Hier ein Ausschnitt des zweiten Schreibens der Bezirkshauptmannschaft:
Bezirkshauptmannschaften in St. Pölten und Tulln mit anderer Einschätzung
Allein das ist schon sonderbar. Doch es wird noch skurriler: Zwei andere Buben des Fußballvereins, die in den Bereich der Bezirkshauptmannschaften in St. Pölten und Tulln fallen, wurden – im Gegensatz zu Moritz B. – zuerst als Hochrisiko-Personen eingestuft, tags darauf aber auf K2 gesetzt. Der Vater von Moritz, Manfred B., versteht die Welt nicht mehr. Er sagte gegenüber unzensuriert:
Jetzt hab ich im Namen aller beteiligten Eltern mit dem zuständigen Bezirkshauptmann Mag. Günter Stöger Kontakt per E-Mail aufgenommen und den Fall detailliert erklärt und um Aufklärung gebeten, wie es denn sein kann, dass eine Gruppe von 13 Kindern, die am selben Training zur selben Zeit am selben Ort teilgenommen haben und dann hinterher unterschiedliche Absonderungsbescheide erhalten?
Kein Einblick in die Akten anderer Bezirkshauptmannschaften
Eine Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft Krems teilte Manfred B. daraufhin lediglich mit, dass sie keinen Einblick in die Akten der Bezirkshauptmannschaften in St. Pölten und Tulln habe. Wörtlich hieß es in dem Schreiben weiter:
Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass eine Änderung der Kategorisierung – nach erfolgter Prüfung Ihres Anliegens – nicht möglich ist.
Logisch ist das alles nicht. Die Gefahr einer Ansteckung kann in Krems doch nicht höher sein als zum Beispiel in Tulln oder St. Pölten. Das versteht wirklich keiner mehr. Schon gar nicht der Vater des Elfjährigen. Sein Sohn hat morgen, Montag, die Möglichkeit zum Freitesten aus der Quarantäne.