ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann wird zu einer immer größeren Bürde für heimische Schüler und Eltern. Nachdem der Test- und Maskenzwang an den Schulen weiterhin bestehen bleiben wird, samt Impfdruck auf über zwölfjährige Schüler, sollen nun auch Eltern bestraft werden, die ihre Kinder auf Grund dieser unhaltbaren Zustände aus der Schule nehmen und Zuhause oder in Lerngruppen unterrichten.
Verschärfung von häuslichem Unterricht
Immer mehr Eltern melden ihre Kinder in Österreich vom Schulunterricht ab und unterrichten diese selbst Zuhause oder in alternativen Lerngruppen. Mehr als 5.600 Schüler waren es vergangenes Jahr, bedingt vor allem durch die Corona-Schikanen der schwarz-grünen Bundesregierung. Jüngste Aussagen von Faßman, wonach das Mobbing ungeimpfter Schüler durch geimpfte “zu akzeptieren sei”, werden diesen Trend wohl noch befeuern.
Das schmeckte dem ÖVP-Bildungsminister offenbar gar nicht, weshalb nun gegen die “widerständigen Eltern” vorgegangen wird. Die Sektenbeauftragte von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) unterstellte jenen Eltern ja bereits, dass diese “Verschwörungstheorien” anhängen würden. Künftig sollen daher die Regeln für häuslichen Unterricht verschärft werden, etwa durch verpflichtende Vorgespräche, strengere und häufigere Externistenprüfungen sowie ein Verbot freier Lerngruppen. Auch die freie Wahl des Standortes der Externistenprüfung will man abschaffen. Ein Schlag ins Gesicht vieler Eltern, die ihren Nachwuchs lieber selbst unterrichten.
Faßmann stellt sich gegen Verfassung
Wie zackzack.at unter Berufung auf Juristen berichtet, ist dieses Vorgehen von Faßmann allerdings höchstwahrscheinlich verfassungswidrig. Denn im Staatsgrundgesetz, Artikel 17, ist der häusliche Unterricht geregelt und klar festgeschrieben. Dass man von Seiten des Bildungsministeriums nun freie Lerngruppen als Privatschulen deklarieren und damit behördlich verbieten will, sei schwierig bis unmöglich. Denn Lerngruppen seien oftmals so lose organisiert, dass die Definition des Privatschulgesetzes hier nicht greifen könne.