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Hans Peter Doskozil

Für den burgenländischen SPÖ-Landeshauptmann Hans Peter Doskozil steht fest: Bei einer Anklage tritt er sofort zurück. Kanzler Kurz sieht das etwas anders.

2. September 2021 / 12:05 Uhr

Doskozil tritt bei einer Anklage als Landeshauptmann sofort zurück

Während Sebastian Kurz (ÖVP) auch bei einer Anklage Kanzler bleiben will, wie er sagte, nimmt der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) in diesem Fall den Hut. Das hat Doskozil im „Sommergespräch“ mit dem ORF-Burgenland bekräftigt.

“Bei Anklage in Politik nichts mehr verloren”

Gegen Doskozil wird von Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen mutmaßlicher Falschaussage vor dem Commerzialbank-Untersuchungsausschuss ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Angesprochen auf eine mögliche Anklage, sagte der Landeshauptmann:

Ich gehe nicht davon aus, dass es eine Anklage gegen mich geben wird, aber sollte dieser Fall eintreten, dann ist es für mich selbstverständlich, zurückzutreten – das sage ich ganz klar. Da geht es um Glaubwürdigkeit, da geht es um Verlässlichkeit. Ein Politiker, wo die Justiz einmal so weit ermittelt, dass Anklage erhoben wird, hat in der Politik dann nichts mehr verloren, der muss im Interesse der Politik und auch der politischen Sauberkeit zurücktreten.

Eine Anklageerhebung gegen Kurz, gegen den die WKStA ebenfalls wegen mutmaßlicher Falschaussage vor dem „Ibiza“-Untersuchungsausschuss ermittelt und für den ebenfalls die Unschuldsvermutung gilt, wäre ein Faktor – so Doskozil – der zu Neuwahlen führen könnte.

Kurz: “Bei solchen Anklagen nie etwas dran”

Zurücktreten wolle Kurz ja nicht, wenn gegen ihn Anklage erhoben wird, sagte er in einem Interview mit Bild live, über das auch der Standard berichtete. Auf die Frage, ob ein Angeklagter Bundeskanzler sein könne, meinte Kurz:
„Ja selbstverständlich“, schließlich sei bei solchen Anklagen „nie etwas dran“ gewesen, und sie hätten sich „alle als falsch herausgestellt“.

Grund für die Ermittlungen gegen den ÖVP-Kanzler sind die Vorgänge um die Bestellung des Aufsichtsrats und des Alleinvorstands der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG). Hier sollen Kurz und sein Kabinettschef Bernhard Bonelli den U-Ausschuss falsch informiert haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

WKStA wertete Chat-Nachrichten aus

Die WKStA hat -zig Chat-Nachrichten aus dem Smartphone von Ex-ÖBAG-Alleinvorstand Thomas Schmid ausgewertet. Es sei sowohl Kurz, als auch Bonelli stärker, als bisher bekannt, in die Suche nach Aufsichtsräten für die neu gegründete Staatsholding involviert gewesen. Im WKStA-Verdacht heißt es: Kurz habe unter anderem „tatsachenwidrig die ab Ende 2017 mit dem gemeinsam Bestreben, MMag. Thomas Schmid für die ÖVP zum Alleinvorstand der ÖBAG zu nominieren, geführten Gespräche und Telefonate sowie (…) Chats mit diesem in Abrede gestellt und behauptet, er sei nur informiert, aber nicht darüber hinausgehend eingebunden gewesen“.

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