Einem in Oberösterreich lebenden türkischen Staatsbürger wurde wegen mangelnden Deutschkenntnissen die Wohnbeihilfe versagt.
Totschlagargument Diskriminierung
Daraufhin klagte er auf Schadenersatz und Diskriminierung. Doch das Landesgericht Linz gab ihm nicht recht – ein Sieg für den freiheitlichen Landeshauptmannstellvertreter von Oberösterreich Manfred Haimbuchner, der als Wohnbaulandesrat die Wohnbeihilfe damit verknüpfte, dass ausreichend Deutschkenntnisse nachgewiesen werden müssen.
Europäischen Gerichtshof
Die FPÖ-Oberösterreich hat eine kurz gehaltene Presseaussendung verschickt und will morgen, Donnerstag, weitere Details aus dem Urteil veröffentlichen.
Bekannt ist jedenfalls, dass der Rechtsstreit auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gelandet war, bei dem die Richter nicht dem Schlussantrag des Generalanwalts folgten.
Keine Kernleistung?
Letzterer meinte, dass die Beihilfe als eine „Kernleistung“ einzustufen sei. Das sahen die EuGH-Richter anders. Sie verwiesen darauf, dass das nationale Gericht die Entscheidung zu treffen habe. Das Landesgericht Linz hat offenbar auf Basis des EuGH-Urteils entschieden, dass die Wohnbeihilfe in Oberösterreich keine Kernleistung sein dürfte. Zu vermuten ist, dass der betroffene Türke in Berufung geht.