Armin Wolf / Handelsgericht

Armin Wolf mit seinem Rechtsanwalt vor dem Gerichtssaal in Wien, wo die Verhandlung zur Meinungsfreiheit drei Stunden dauerte.

22. Juli 2021 / 16:30 Uhr

Armin Wolf auf der Anklagebank: Ist der Begriff „Corona-Leugner“ inkriminierend?

ORF-Anchorman Armin Wolf saß heute, Donnerstag, am Handelsgericht Wien auf der Anklagebank, weil ihn sieben Ärzte und Rechtsanwälte für seinen Twitter-Eintrag, in dem er diese als „Corona-Leugner“ bezeichnet haben soll, auf Widerruf und Unterlassung klagten.

Das Medieninteresse am Prozess war groß. Der Richter ließ 19 akkreditierte Journalisten und vier, die die Pressestelle des Handelsgerichts seit drei Tagen nicht erreichen konnten, zur Verhandlung zu. Ein Vergleichsangebot des Richters lehnten die beiden Streitparteien ab.

Ärger über Kurier-Inserat

Grund der Klage: Wolf hatte sich am 8. Jänner auf Twitter despektierlich über ein Inserat, das tags davor von Ärzten und Rechtsanwälten im Kurier auf Seite 3 geschaltet wurde und das auf die übertriebenen Maßnahmen der Bundesregierung im Zuge der Corona-Maßnahmen aufmerksam machen sollte, geäußert. Wolf schrieb wortwörtlich:

Eine Tageszeitung, die allen Ernstes darüber diskutiert hat, ob man den Bundeskanzler in einem TV-Interview unterbrechen darf, druckt ein ganzseitiges Corona-Leugner-Inserat – „weil wir freie Meinungsäußerung für ein unantastbares Gut halten“. Muss ich nicht verstehen, oder?

Unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit

Vor Gericht brachte Wolf vor, dass seine Äußerung nicht gegen die Anwälte und Ärzte, die dieses Inserat geschaltet haben und von denen er keinen einzigen beim Namen genannt hätte, gerichtet war, sondern gegen den Kurier. Die Zeitung habe das Inserat unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit veröffentlicht, ihm aber diese nicht zugestanden, als er in einem Interview den Bundeskanzler mit einer Frage unterbrochen habe.

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“Habe sie ja nicht Covidioten genannt”

Weiters meinte er, dass er sich des Sprachgebrauchs „Corona-Leugner“ bedient habe, deren Begriff laut Duden Personen bezeichnet, die die Existenz oder die Gefahr der Pandemie leugnen würden. Der Begriff „Corona-Leugner“ sei daher eine sachliche Bezeichnung und habe keine abwertende Bedeutung. Schließlich, so Wolf, „habe ich sie ja nicht Covidioten genannt“.

Keine Antwort auf Begriff “Holocaust-Leugner”

Auf den Einwand von Kläger-Rechtsanwalt Siegfried Zachhuber, wie Wolf dann den Begriff „Holocaust-Leugner“ bewerten würde, bekam Zachhuber vom ORF-Mann keine Antwort, auch, weil der Richter diese Frage nicht zuließ. Die Frage habe mit dem Verhandlungsgegenstand nichts zu tun.

“Keiner leugnet Gefahr von Covid”

Rechtsanwalt Michael Brunner, einer der sieben Kläger, sagte aus, dass weder er, noch seine Mitstreiter die Gefahr von Covid und die Erkrankung durch das Virus leugnen würden. Er brachte aber Einwände gegen Regierungsmaßnahmen vor, wie das Maskentragen, die unzulässigen PCR-Tests an den gesunden Menschen oder den Impfstoff, der die Welt derzeit zu einem großen Versuchslabor mache.

Brunner hat daher am 11. Oktober des Vorjahres mit anderen Juristen die Plattform „Rechtsanwälte für Grundrechte“ gegründet, um die Bevölkerung über die – zum Teil auch – verfassungswidrigen Maßnahmen der Regierung besser aufklären zu können.

Urteil in vier bis sechs Wochen

Die Kläger verlangen von Wolf nun, dass er auf Twitter, wo er über 450.000 Follower verfügt, einen Widerruf veröffentlicht. Und zwar für die Dauer von 30 Tagen. Der Richter meinte, dass er nun über Meinungsfreiheit gegen Meinungsfreiheit entscheiden müsse und kündigte ein schriftliches Urteil nach seinem Urlaub in vier bis sechs Wochen an.

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