Unzensuriert hat im Mai darüber berichtet, dass sowohl Asylberechtigte als auch subsidiär Schutzberechtigte einen Anspruch auf das Bundespflegegeld haben.
Zahl der asylantischen Pflegegeldbezieher explodiert
Damals gab es Daten bis zum Jahr 2016. Im Dezember 2015 gab es 672 Asylanten, die einen Anspruch auf ein Pflegegeld hatten. Im Folgejahr waren es 817.
Wie viele es seither waren, wollte die freiheitliche Seniorensprecherin Rosa Ecker wissen. Die Anfragebeantwortung liegt nun vor und überrascht im negativen Sinne. Mit Stand Dezember 2020 bekamen schon 1.774 Asylanten das Bundespflegegeld. Somit hat sich in wenigen Jahren die Anzahl der Bezieher verdreifacht!
Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl weiter steigen wird. Immerhin gab und gibt es laufend „Flüchtlingswellen“. Wenn allerdings ein Asylant einen Daueraufenthalt in Österreich erworben hat, stellt sich die Frage, ob er als Asylant in der Statistik gezählt wird.
Grundversorgung, Mindestsicherung und Pflegegeld
Das Bundespflegegeld ist grundsätzlich eine Leistung, die von jenem Pensionsversicherungsträger gewährt wird, von dem der Pflegefall seine Pension bezieht. Wenn allerdings keine Pension bezogen wird, dann sorgt die PVA für ein Pflegegeld.
Anders gesagt, man muss nicht gearbeitet haben, um ein Pflegegeld zu bekommen. Asylanten, die als Asylwerber jedenfalls fest Grundversorgung bekommen, kassieren in Folge die Mindestsicherung, wenn sie nicht arbeiten gehen. Sie müssen keinen Tag arbeiten und erhalten dann auch noch das Pflegegeld, wenn sie zu einem Pflegefall werden.
Österreicher ohne Pflegegeld
In Österreich wohnhafte Pensionisten, die allerdings gearbeitet haben, aber ausschließlich von der Schweiz die Rente erhalten, haben von Österreich keinen Anspruch auf das Bundespflegegeld, erhalten aber auch von der Schweiz keine Pflegegeldleistung. Das muss einmal jemand verstehen.