Der Justizwachebeamte und FPÖ-Politiker Christian Lausch stellt regelmäßig parlamentarische Anfragen zum sogenannten „elektronisch überwachten Hausarrest“, der allgemein als „Fußfessel“ bekannt ist. Unzensuriert hat zuletzt im November 2019 berichtet.
Die geschwurbelte Antwort der Ministerin
Lausch wollte bei seiner aktuellen Anfrage unter anderem wissen, ob im Zuge der geplanten Reform des Strafvollzuges auch islamische Gefährder (etwa verurteilte IS-Terroristen) von der Fußfessel profitieren könnten.
Justizministerin Alma Zadic braucht in der Beantwortung 22 Zeilen und somit mehr als die Hälfte einer Seite. Ihre kryptische Antwort muss als „Ja“ interpretiert werden. Wenn angenommen werden kann, dass Maßnahmen zur Deradikalisierung und Resozialisierung gewirkt haben, könnte unter strengen Auflagen die Fußfessel auch für diese Gruppe von „geläuterten Islamisten“ genehmigt werden.
Hohe Auflagen und Kostenersatz
Derzeit dürfen diverse Häftlinge unter gewissen Auflagen ihre Haft außerhalb einer Justizanstalt verbüßen, wobei in der Regel der Wohnsitz des Häftlings der Ort ist, an dem sich die Person zu auferlegten Zeiten aufzuhalten hat.
Außerdem muss ein gewisser Kostenersatz für die Überwachung im Zuge des Hausarrests von den Häftlingen gewährt sein. Und das setzt voraus, dass die Häftlinge Einkommen durch eine Erwerbstätigkeit erhalten.
Zu den aktuellen Zahlen:
Im Zeitraum Jänner 2020 bis April 2021 durften 1.301 Häftlinge den elektronischen Hausarrest in Anspruch nehmen. Für das Jahr 2020 sind Kosten von 4,7 Millionen Euro entstanden. Rund 800.000 Euro konnten im Wege des Kostenersatzes eingenommen werden.
Einer recht geringen Anzahl von 80 Personen musste die Fußfessel entzogen werden. Gründe gibt es viele. Sie reichen von einer neuerlichen Verurteilung bis zum Verlust des Arbeitsplatzes oder der Wohnung. Sehr oft führen auch positive Alkohol- oder Drogentests zum Fußfesselentzug. Einige Personen sind nicht zum Hausarrest zurückgekehrt, wieder strafffällig geworden, eine ist sogar geflohen.
Welche Straftäter haben die Fußfessel?
Das Ministerium hat auch bekannt gegeben, wegen welcher Straftat jene Häftlinge verurteilt wurden, die eine Fußfessel erhalten haben. Die Liste ist hier abrufbar. Allerdings sind fast alle Straftaten nach ihrem Paragrafen im Strafgesetzbuch angeführt, was eine Auswertung sehr aufwendig macht.
Lausch ist grundsätzlich ein Befürworter der Fußfessel. Allerdings dürfe diese nicht an Häftlinge erteilt werden, die besondere Gewaltverbrechen begangen haben. Dazu zählt sexueller Missbrauch vor allem auch von Kindern. Islamische Gefährder sollten aus Sicht des Freiheitlichen ebenfalls keine Chance auf die Fußfessel erhalten.