SPÖ-Mann Max Lerchter stellte Fragen zum Kindergeld ins Ausland, die schon lange zuvor von der FPÖ gestellt – und auch beantwortet – wurden.

4. Juli 2021 / 09:04 Uhr

„Roter Plagiator“ blamiert sich mit Anfrage um „Kindergeld ins Ausland“

Vor zwei Monaten hat SPÖ-Politiker Max Lercher eine parlamentarische Anfrage an das Familienministerium eingebracht, die er sich großteils hätte ersparen können. Unzensuriert hat berichtete. Die entsprechende Beantwortung wurde freilich zu einer Blamage.

Lercher stellte Fragen zur Familienbeihilfe. Und einige davon, nämlich Fragen darüber, wie viel in den Jahren 2019 und 2020 an Geld auch an Kinder bezahlt werden musste, die im Ausland wohnhaft sind, waren Gegenstand einer Anfrage, die von der freiheitlichen Familiensprecherin Edith Mühlberghuber schon vor Monaten zuvor eingebracht und längst beantwortet wurden.

Keine exklusiven Infos

Man könnte meinen, dass Lercher die FPÖ-Anfrage plagiieren wollte, um dann mit der Beantwortung eine exklusive Berichterstattung in den Medien erhalten zu können. Der „rote Plagiator“ hat aber nichts Neues erfahren. Es wurde darauf hingewiesen, dass er die entsprechende Anfragebeantwortung, die an Mühlberghuber ergangen war, lesen möge. Über die Beantwortung der FPÖ-Anfrage hat übrigens auch nur unzensuriert berichtet, während vor Jahren noch eine Anfrage der NEOS breite Berichterstattung in den Medien fand.

Stand der EuGH-Klage

Und auch bei der Klage der EU-Kommission gegen Österreich aufgrund der Indexierung von Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Familienbonus Plus, Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag und Unterhaltsabsetzbetrag hätte Lercher nicht extra eine Frage an das Familienministerium richten müssen. Auf der Seite des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) lassen sich Informationen leicht abrufen. Und auch unzensuriert hat anlassbezogen über die Klage geschrieben, die mit der Rechtszahl C-328/20 vermerkt ist. Der SPÖ-Politiker müsste eben nur regelmäßig einen Blick auf unzensuriert werfen oder den Newsletter abonnieren.

Wirre EU-Gesetze

Unzensuriert berichtet immer wieder über die leidigen EU-Gesetze, die Österreich verpflichten, seine Familienleistungen für im Ausland wohnhafte Kinder zu bezahlen.

Bei der entsprechenden Regelung kann es sogar vorkommen, dass Österreich seine Familienleistungen in voller Höhe bezahlen muss, während der Wohnstaat des Kindes keinen Cent bezahlen muss. Da müsste selbst dem roten Gewerkschafter Lercher einleuchten, dass es nur eine Frage der Gerechtigkeit sein kann, dass Österreich keine Familienleistungen für im Ausland wohnhafte Kinder bezahlt und diese dafür die Familienleistungen jenes Staats erhalten, wo sie wohnhaft sind.

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