Gesichtsscan

In China ist die Überwachung für den totalen Gehorsam der Bürger bereits Realität. Das gefällt den Mächtigen in der EU auch.

3. Juli 2021 / 08:39 Uhr

„Niemand hat die Absicht“, die Gesichtserkennung gegen die Bevölkerung einzusetzen…

Landauf, landab werden Unternehmen mit den Vorschriften aus der Datenschutzgrundverordnung gegängelt. Hier wird der Datenschutz also groß, ja sehr groß geschrieben. Nicht jedoch dort, wo sein Fehlen die Freiheit der Menschen tatsächlich bedroht.

Herrschende Politiker drängen auf mehr Überwachung

So werden schon jetzt Algorithmen und „intelligente“ automatisierte Systeme zur Identifikation in der Strafverfolgung eingesetzt. Dem aber noch nicht genug. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will etwa den Ausbau von „intelligenter“ Videoüberwachung an öffentlichen Orten vorantreiben.

So sehr, dass nun sogar das EU-Parlament eine Resolution verabschiedet hat. Sie fordert ein völliges Verbot automatisierter Überwachung durch biometrische Merkmale wie Fingerabdrücke, Stimme oder Gangart.

EU-Kommission für Gesichtserkennung

Anlass ist das Vorhaben der EU-Kommission – und nur sie hat in der EU das Sagen – in ihrem Vorschlag für eine Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) kein Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum auszusprechen.

Realität ist das bereits in China. Ohne Gesichts-Scan bekommen Chinesen nicht einmal mehr eine neue Handynummer. Einchecken im Hotel, am Flughafen oder das Betreten eines Bürogebäudes – nichts mehr ist erlaubt ohne Gesichtserkennung. Argumentiert wird es – nona – mit dem Schutz der Bevölkerung vor Verbrechern. Die NZZ schrieb dazu einmal:

Doch Gesichtserkennung wird auch zur Überwachung der Bevölkerung eingesetzt. Was Peking perfektioniert, interessiert auch repressive Regime anderswo.

Zahnloses Moratorium

Und nun will also die EU-Kommission der Gesichtserkennung in Europa den Weg bahnen. Natürlich nur zum Wohle der Bevölkerung, versteht sich. Wie einst in der DDR, als Walter Ulbricht sagte: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“. Zwei Monate später stand sie, die Berliner Mauer.

Aber das Moratorium des EU-Parlaments ist zahnlos. Die Abgeordneten meinen nämlich nur, dass die Gesichtserkennung „auf eindeutig gerechtfertigte Zwecke unter voller Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit sowie des geltenden Rechts beschränkt werde“. Statt eines Verbotes von Gesichtserkennung fordern sie also nur einen einstweiligen Stopp ihres Einsatzes, „bis deren technische Standards voll die Grundrechte wahren und ihre Ergebnisse nicht verzerrt oder diskriminierend sind“.

Richtige Analyse, schwache Forderung

FDP-Abgeordnete Moritz Körner weiß:

Gesichtserkennung als Massenüberwachungswaffe hat in einer liberalen Demokratie nichts zu suchen.

Und auch die SPD erkennt die Gefahr. Birgit Sippel sagt:

Eine solche Massenüberwachung etwa beim Weg zur Arbeit, beim Einkaufen oder auch beim Treffen mit Freunden ist mit unseren elementaren Grundrechten nicht vereinbar. Neben der Bewegungsfreiheit werden das Recht auf Versammlungsfreiheit, das Verbot von Diskriminierung und der Schutz der Privatsphäre schlichtweg abgeschafft.

Mit dem windelweichen Moratorium werden die EU-Abgeordneten die Pläne der EU-Kommission wohl nicht stoppen können.

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