Wer in Wien ins Freibad möchte, muss ab einem Alter von sechs Jahren nachweisen, dass er geimpft (ab 12 Jahren), getestet oder genesen ist.

2. Juli 2021 / 11:22 Uhr

„Wien dreht durch“: 3-G-Regel für Sechsjährige bei Zutritt zum Freibad (!)

„Wien dreht auf“ lautet das Motto für den Kultursommer, den SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig bewarb. „Wien dreht durch“ sagen jetzt aber viele, seit Ludwig die so genannte 3-G-Regel für Kinder schon ab sechs Jahren zur Pflicht macht.

„3-G-Zertifikat“ für Sechsjährige

Kaum zu glauben, aber wahr: Sechsjährige Kinder brauchen in Wien mittlerweile ein gültiges „3G-Zertifikat“, um etwa ein Freibad (!) zu besuchen. Das heißt: Sie müssen geimpft (ab 12 Jahren), getestet oder von der Coronavirus-Erkrankung genesen sein.

„Kinder haben sich Impfung verdient“

Zudem bewirbt das Österreichische Jugendrotkreuz (JRK) massiv Impfungen für Kinder. Im JRK-Prospekt steht wörtlich:

Unsere Kinder haben eineinhalb Jahre im Lockdown gelebt. Sie haben sich die Impfung verdient, genau wie wir.

Aus für Selbsttests

Aber auch die Gastronomie wird wieder einmal massiv geschädigt, denn die so genannten Selbsttests werden in Wien nicht mehr anerkannt, obwohl dies die Chefin von Ludwig, SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner, immer gefordert hat.

Registrierungspflicht bleibt

Auch die Registrierungspflicht in der Gastronomie soll bleiben, obwohl diese schon einmal vom Verfassungsgerichtshof als rechtswidrig erklärt wurde. Und zwar über den 22. Juli hinaus, wo diese Regel voraussichtlich bundesweit fallen soll.

Der ganze Wahnsinn passiert in einer Zeit, in der nur noch knapp 60 Positivtestungen pro Tag in Österreich festgestellt werden.

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