Jahrelang müssen Eltern um das Kinderbetreuungsgeld kämpfen, wenn etwa ein Elternteil  in den Niederlanden arbeitet.

25. Juni 2021 / 17:53 Uhr

Kindergeld ins Ausland: Sachverhalte werden immer chaotischer

Unzensuriert berichtet immer wieder über die Problematik um Familienleistungen, die ein Staat für Kinder bezahlen muss, die in einem anderen Staat wohnhaft sind. Bekannt wurde ein Streitfall einer österreichischen Familie, die seit sechs Jahren um das Kinderbetreuungsgeld kämpfen muss, weil der Vater in den Niederlanden erwerbstätig ist. Die österreichischen Krankenkassen bezahlen das ausständige Geld von insgesamt ca. 12.000 Euro nicht, weil sie der Ansicht sind, dass die Niederlande zuständig wären und dieser Staat sein Kinderbetreuungsgeld zu bezahlen hätte. Wenn überhaupt, müsse Österreich nur eine Differenzzahlung leisten – also sein Kinderbetreuungsgeld abzüglich jener Leistung, die von den Niederlanden bezahlt wurde.

Königreich der Niederlande nimmt Stellung

Unzensuriert hat den Verdacht geäußert, dass das Königreich der Niederlande überhaupt keine Familienleistung hat, die gleichartig zum österreichischen Kinderbetreuungsgeld ist. Und dies wird von den Niederlanden nun auch bestätigt. In einer Stellungnahme der zuständigen Sozialversicherungsbank (von Niederländisch auf Deutsch übersetzt) heißt es:

Das (niederländische) Kinderbetreuungsgeld und das (österreichische) Kinderbetreuungsgeld unterscheiden sich in relevantem Umfang. Das (niederländische) Kinderbetreuungsgeld ist eine einkommensabhängige Erstattung der Kosten, die berufstätigen oder studierenden Eltern für die Unterbringung ihres Kindes in einer anerkannten Kinderbetreuungseinrichtung entstehen. Ist ein Elternteil nicht berufstätig, besteht kein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.

Das österreichische Kinderbetreuungsgeld hat solche Voraussetzungen nicht. Das Geld wird auch dann bezahlt, wenn keiner der Eltern erwerbstätig ist. Außerdem gibt es keine Einkommensobergrenzen, und das Geld wird auch dann bezahlt, wenn das Kind in keiner Tagesstätte untergebracht wird.

Familienministerium soll endlich handeln

Die niederländische Leistung dürfte von den österreichischen Krankenkassen nicht berücksichtigt werden. Selbst dann nicht, wenn sie von den Eltern bezogen wird. Es läge in der Hand des Familienministeriums, dass in dieser Sache eine Klarstellung an die Krankenkassen ergeht. Die Niederlande sehen außerdem das österreichische Kinderbetreuungsgeld als gleichartig zur niederländischen Familienbeihilfe. Auch die österreichische Familienbeihilfe und das Schulstartgeld wären gleichartig zur niederländischen Familienbeihilfe. Österreich und das Königreich der Niederlande sind sich anscheinend nicht einig darüber, wie ihre Familienleistungen einzuordnen sind. Die freiheitliche Familiensprecherin Edith Mühlberghuber ist jedenfalls mit einer parlamentarischen Anfrage aktiv geworden.

Ausbaden müssen das zahlreiche Eltern, die wegen dieser chaotischen Sachverhalte vor Gericht ziehen müssen, weil ihnen Familienleistungen verwehrt werden. Es kennt sich offensichtlich keiner aus. Weder Österreich, noch die Niederlande oder die EU. Dabei wäre die Lösung so einfach: Das entsprechende EU-Gesetz gehört abgeschafft.

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