Wird Blödheit der nächste Asylgrund? In der Schweiz ist es bereits so weit.

5. Juli 2019 / 13:28 Uhr

Kosovarischer Gewalttäter wegen “verminderter Intelligenz” nicht aus der Schweiz abgeschoben

Völlig neue Perspektiven könnten sich für kriminelle “Schutzsuchende” eröffnen, wenn das Beispiel aus der Schweiz auch bei uns Schule machen sollte: Das Bundesgericht stoppte dort die Ausweisung eines Kosovaren, weil die Behörden zu wenig “vertieft abgeklärt” haben, ob sich der Mann mit “verminderter Intelligenz” in seiner Heimat zurechtfinden kann, berichtet tagblatt.ch. Und das kann er angeblich nicht.

Kosovare kann sich in der Schweiz “nicht zurechtfinden”

Aber auch in der Schweiz kann er sich nicht so recht zurechtfinden: Der 32-jährige Kosovare “hangelt sich von einem Temporärjob zum anderen”, bezieht Sozialhilfe und ist verschuldet. Eine Lehre hat er nicht absolviert, psychisch ist er angeschlagen, seine Intelligenz eingeschränkt, so die genannte Zeitung.

Gemäß einem psychiatrischen Gutachten habe er massive Mühe beim Lesen, Textverständnis und Rechnen. Wegen seiner Platzangst und Panikstörung könne man ihn aus Sicherheitsgründen nicht allein daheim lassen. Sein Entwicklungsstand ist derjenige eines neun- bis zwölfjährigen Kindes, wie ein IQ-Test ergab. Aber Autofahren darf er schon. Im April 2017 wurde er erwischt, als er mit 117 anstatt der erlaubten 80 Kilometer pro Stunde mit dem Auto unterwegs war.

Zusammengeschlagenes Opfer beinahe gestorben

Der Mann wurde wiederholt straffällig und wegen eines Gewaltdelikts zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zusammen mit Kollegen ging er im Oktober 2012 in Basel auf eine Gruppe anderer Männer los. Ein Opfer erlitt mehrere Unterkieferbrüche, einen Schädelbruch und ein Schädel-Hirntrauma. Ohne sofortige ärztliche Hilfe wäre der Mann gestorben.

Gericht attestierte erhebliche Rückfallgefahr

Das Amt für Migration des Kantons Basel-Landschaft entzog dem Kosovaren im August 2015 die Niederlassungsbewilligung. Der Mann erreichte eine aufschiebende Wirkung, doch das Baselbieter Kantonsgericht bestätigte im vergangenen Juli die Ausschaffung des Kosovaren (so nennen die Schweizer die Abschiebung). Das Kantonsgericht argumentierte, die Art der Straftaten sei “je länger, je gravierender” geworden. Die Rückfallgefahr sei erheblich. Der Mann stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.

Wegen niedrigem IQ “besonders verletzlich”

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hält hingegen fest, dass Personen mit geistiger oder körperlicher Behinderung grundsätzlich als besonders verletzlich gelten. In solchen Fällen sind die Hürden für eine Abschiebung höher. Das Bundesgericht rügt das Baselbieter Kantonsgericht, es habe zu wenig genau geprüft, ob für den Mann im Kosovo tatsächlich ein “soziales Netzwerk” bereitstehe, das sich um ihn kümmern könnte.

Blödsein als neuer Asylgrund

Einmal mehr zeigt sich, dass das Wohlergehen eines kriminellen Migranten offensichtlich über die Sicherheit der Bevölkerung gestellt wird. Mit anderen Worten: Jeder noch so gefährliche kriminelle Asylbetrüger braucht sich nur blöd stellen, und man wird ihn nicht mehr los. Bleibt zu hoffen, dass diese Form der Blödheit sich nicht über die Schweiz hinaus ausbreitet. Aus den “Fachkräften” würden dann auch offiziell nur noch Blödmänner werden. Ein Asylgrund nach Maß.

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