Dass das Verfassungsgericht zum verlängerten Arm der Regierung geworden ist, sowohl in Berlin als auch in Wien, haben viele Bürger in der Corona-Krise schmerzlich erfahren.
Fehlende Verfassungsüberwachung
Der Umstand ist nicht neu und bestimmt wissen die handelnden Politiker schon lange, allerdings hat es bisher niemand artikuliert. Bis jetzt, denn nun kommt Kritik von niemand geringerem als dem CDU-Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble. In einem Interview mit der Rheinischen Post sagte er, dass sich das Gericht Diskussionen darüber gefallen lassen müsse, ob es in manchen Punkten die richtige Abgrenzung trifft und seine die Verfassung überwachende Aufgabe eventuell überschreite.
Schäuble sprach zwar nicht die Entscheidungen der Karlsruher Richter im Zusammenhang mit den unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen an, sondern die Entscheidung im letzten Jahr über das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe, das gekippt worden war. Er frage sich, „ob die Suizidbegleitung nicht besser abschließend vom Bundestag entschieden worden wäre“.
Nicht gewählter Akteur auf der politischen Bühne
Aber die Einschätzung, dass die (nicht gewählten) Richter mit ihren Erkenntnissen politische Entscheidungen treffen, die den gewählten Volksvertretern im Parlament zustünden, lässt sich auch auf andere Fragen umlegen.