Kurz und bündig, aber vor allem nichtssagend fällt eine parlamentarische Anfragebeantwortung durch ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel aus. Diesem wird nun vorgeworfen, keinen Respekt vor dem Hohen Haus zu haben.
Blümel fehlt offensichtlich tatsächlich, wie es schon der grüne Vizekanzler Werner Kogler bemerkt hat, der Respekt vor Institutionen. Das hat Blümel gegenüber den österreichischen Höchstrichtern bewiesen, als er trotz Aufforderung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) lange Zeit die Aktenlieferung an den U-Ausschuss verweigerte. Und jetzt beantwortet Blümel eine parlamentarische Anfrage quasi mit den Worten „Ihr könnt’ mich alle gern haben!“
Rahmenbudget von 210 Millionen Euro
In dieser parlamentarischen Anfrage der Neos-Abgeordneten Henrike Brandstötter will diese wissen, wie viel Geld das Finanzministerium für die Öffentlichkeitsarbeit 2021 budgetiert hat. Eine durchaus berechtigte Frage im Sinne der Steuerzahler, hat die Bundesregierung dafür doch ein Rahmenbudget für vier Jahre von insgesamt 210 Millionen Euro (Media-Agenturleistungen und Kreativagentur-Leistungen) beschlossen.
Nach einer Rechnung der Neos würde die Bundesregierung eine Million Euro pro Woche (!) für Mediaschaltungen und Agenturleistungen ausgeben und damit zu einem der größten Werbekunden des Landes werden.
Unbefriedigende Antwort für das Parlament
Nun wollten die Neos eben wissen, wie groß das Stück des Kuchens ist, das der Finanzminister davon bekommt. Die Antwort? Eine Verhöhnung des Parlaments und der österreichischen Bevölkerung. Denn Blümel konnte (oder wollte) keine Angaben zu Summen machen und verwies in seiner Anfragebeantwortung lediglich auf das Bundesfinanzgesetz 2021, UG 15. Darin wäre ersichtlich, wie sich diese Summe zusammensetzt.
Bildungsminister Faßmann macht es besser
Dass es auch ganz anders geht, zeigt Blümels Regierungskollege, ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann, der auf die gleiche Anfrage umfassend antwortet:
Die Ausgaben für Leistungen im Sinne der Anfrage beziehungsweise für Öffentlichkeitsarbeit, darunter unter anderem für Inseratenschaltungen einschließlich solche in Form von Medienkooperation, für den Vertrieb von Publikationen, für Leistungen von Dritten einschließlich Agenturen, für die Nutzung verschiedener APA-Dienste, Ticketingsystem Bürger/innenservice, für Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements, für laufende Kosten der Websites sowie für öffentlichkeitswirksame Projekte und Werbemittel sind 2021 mit insgesamt EUR 2.588.000,00 budgetiert. Die Bedeckung erfolgt jeweils aus dem laufenden Budget des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.