Verfassungsgerichtshof

Es brauchte wieder eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, damit ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz einer umfassenden Aktenlieferung an den “Ibiza”-Untersuchungsausschuss nachkommt.

12. Mai 2021 / 14:51 Uhr

Nächste Hiobsbotschaft für Kurz: Kanzleramt muss Akten liefern

Kein guter Tag für ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz. Zuerst wurde bekannt, dass er nach ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel als zweites Regierungsmitglied von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als Beschuldigter geführt wird. Zu Mittag dann die nächste Hiobsbotschaft: Das Verfassungsgericht zwingt Kurz zur Lieferung weiterer Akten aus dem Kanzleramt an den „Ibiza“-Untersuchungsausschuss.

Die Grünen machen jedenfalls Druck. Nationalratsabgeordneter David Stögmüller sagt auf “Twitter”:

Ich erwarte mir jetzt von BK Kurz nach der VfGH-Entscheidung, dass er umfassend und schnellstmöglich die verlangten Akten an den #UAIbiza liefert. Dass die Handydaten aufgrund mangelnder Bestimmtheit zurückgewissen wurde, ist wohl so hinzunehmen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Handy-Nachrichten bleiben noch verschont

Wie es mit den Handy-Daten des Kanzlers weitergeht, ist noch nicht ganz klar. Offenbar ist den Antragstellern (SPÖ, FPÖ und Neos) ein Formalfehler unterlaufen, weshalb die Lieferung der Handy-Nachrichten vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) vorerst zurückgewiesen wurde. Dazu meldete sich SPÖ-Nationalratsabgeordneter Florian Steininger auf “Twitter” zu Wort:

“Zurückweisung” beim Kanzlerhandy heißt btw nur, dass uns ein Formalfehler passiert ist (Tippfehler). Sobald der behoben ist, geht’s von vorne los. #VFGH #IbizaUA

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

 

Nicht-Relevantes wurde laut Kurz vernichtet

Ursprünglich hatte das Bundeskanzleramt dem VfGH 692 Mails von Mitarbeitern übermittelt und behauptet, in einem „umfassenden Suchprozess“ keinerlei „abstrakt relevante Akten und Unterlagen“ gefunden zu haben. Das war dem U-Ausschuss zu wenig. Sie beklagten, kein einziges Mail und keinen einzigen Kalendereintrag des Bundeskanzlers erhalten zu haben.

Kurz teilte in einer Pressekonferenz zudem mit, nach seiner Abwahl in Folge des „Ibiza-Videos“ 2019 alles Relevantes veraktet, Nicht-Relevantes hingegen vernichtet zu haben. Oder „geschreddert“, wie es die ÖVP ausdrücken würde.

Akten werden noch heute übermittelt

Kanzler Kurz dürfte der Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes zur umfassenden Aktenlieferung sofort nachkommen. Gegenüber der APA sagte er:

Die Akten werden noch heute dem Untersuchungsausschuss übermittelt.

Zumindest jene, die bis dato noch nicht vernichtet (geschreddert) wurden.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Teile diesen Artikel

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

10.

Okt

16:56 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Klicken um das Video zu laden.