Der Verfasungsgerichtshof (VfGH) zwingt ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz in die Knie. Dieser muss nun dem „Ibiza“-Untersuchungsausschuss seine persönlichen E-Mails und seinen Terminkalender für den Untersuchungszeitraum vorlegen.
Opposition musste sich Recht erstreiten
Freiwillig rückte Kurz damit nicht heraus. Es bedurfte eines Schreibens der Oppositionsparteien – SPÖ, FPÖ und Neos – an den VfGH, um Einblick in diese vielleicht brisanten Unterlagen zu bekommen. Das Höchstgericht kam zum Schluss, dass ohne Kenntnis dieser Unterlagen die Erfüllung des „dem Untersuchungsausschuss verfassungsgesetzlich übertragenden Kontrollauftrages“ nicht möglich sei.
Nun auch Schredder-Affäre in anderem Licht
Der FPÖ-Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss, Nationalratsabgeordneter Christian Hafenecker, meinte zur Entscheidung des VfGH, dass nun auch die Schredder-Affäre in einem anderen Licht erscheine. Gegenüber unzensuriert sagte Hafenecker:
Nach langem hin und her hat der VfGH nach einer gemeinsamen Beschwerde von SPÖ, FPÖ und Neos endlich für Klarheit gesorgt und bestätigt, was wir schon lange gesagt haben. Selbstverständlich sind Mails und Termine von Bundeskanzler Kurz nicht dessen Privatangelegenheit, sondern müssen, wie auch im Fall von anderen Regierungsmitgliedern auch, dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden. Den Tendenzen der ÖVP, die Republik generell als ihr Privateigentum zu betrachten, ist mit aller Kraft entgegenzuwirken, daher ist diese Entscheidung auch so wichtig für uns. Vor diesem Hintergrund erscheint auch die Schredder-Affäre in einem anderen Licht, immerhin wurden auch hier in unglaublicher Art und Weise mit einem Höchstmaß an krimineller Energie, Stichwort falscher Name und Prellen der Rechnung, höchst brisante Festplatten aus dem Kanzleramt vernichtet. Der ausführende Mitarbeiter wurde danach übrigens mit einem neuen Job im Bundeskanzleramt bedacht, ein Schelm, der Böses dabei denkt…