Für österreichische Pflegefälle, die keinen Anspruch auf ein Pflegegeld haben, weil sie als Grenzgänger aktiv waren, hat sich Anschober nicht stark gemacht.

13. April 2021 / 19:25 Uhr

Kein Pflegegeld für Grenzgänger: Wo war Anschobers menschliche Lösung?

Rudolf Anschober ist als Minister für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz Geschichte. Bekanntlich trat er von seinem Amt zurück. Bei seiner Rücktrittserklärung sparte er mit Lob an seiner Arbeit jedoch nicht. Dieses Lob ist aber nicht angebracht.

Der Ex-Minister forderte bekanntlich eine “menschliche Lösung” für Kinder von rechtskräftig abgelehnten Asylwerbern, die letztendlich auch abgeschoben wurden. Umgekehrt allerdings hätte Anschober als für Soziales und Pflege zuständiger Minister ein rechtliches Schlupfloch reparieren können, in das Pflegefälle aktuell noch immer fallen.

Asylberechtige erhalten Pflegegeld

Österreich hat das Bundespflegegeld. Dieses Pflegegeld knüpft grundsätzlich an eine Pension, allerdings ist eine Pension als solche keine Voraussetzung. Das heißt, dass auch Asylberechtigte und auch subsidiär Schutzberechtigte, die nie etwas in Österreich gearbeitet haben, einen Anspruch auf ein Pflegegeld haben können. Das wurde sogar höchstgerichtlich festgestellt. Eine Anfrage dahingehend, wie viele Pflegefälle einen Asylstatus haben, gab es vor Jahren von der FPÖ. Mit Stand Dezember 2016 gab es 817 Personen.

Umgekehrt allerdings können Österreicher, die sehr wohl eine Pension beziehen, keinen Anspruch auf diese Pflegeleistung haben. Dies nämlich dann, wenn die Pension nicht von Österreich bezogen wird, sondern von einem anderen Staat.

Probleme mit der Schweiz und Liechtenstein

Das kann dann eintreten, wenn ein Österreicher als Grenzgänger in einem anderen Staat gearbeitet hat. Österreich hat viele Grenzgänger (ca. 9.000), die in die Schweiz pendeln. Arbeiten diese Grenzgänger ausschließlich in der Schweiz und bekommen daher nur von der Schweiz eine Pension, dann haben sie keinen Anspruch auf das österreichische Bundespflegegeld. Zuständig wäre die Schweiz, die aber kein Pflegegeld hat.

Hat eine Person aber in mehreren Staaten gearbeitet, dann steht ihr von allen Staaten eine Pension zu. In diesem Fall ist dann der Wohnstaat für das Pflegegeld zuständig. Allerdings gibt es Fälle, die nur als „Einfachrentner“ eine Pension von der Schweiz beziehen, aber in Österreich wohnen.

Somit erhalten vor allem Vorarlberger, die in dieses rechtliche Schlupfloch fallen, keine finanzielle Pflegeleistung. Dies auch dann nicht, wenn man sich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lässt und in Österreich freiwillig die gesetzliche Weiterversicherung in Anspruch nimmt oder aber sich privat versichern lässt. Statt einem Pflegegeld besteht nur die Möglichkeit des Pflegeheims, das keine Geldleistung, sondern eine Sachleistung darstellt. Und da gelten laut EU-Recht andere Regeln.

FPÖ-Kinz kämpft um Recht für Pflegefälle

Würden die Personen, die ausschließlich von der Schweiz eine Pension beziehen, auch in der Schweiz wohnen, würde die Schweiz eine Hilflosenentschädigung bezahlen. Die Schweiz hat mit der EU aber vereinbart, dass diese Leistung nicht ins Ausland exportiert werden muss. Umgekehrt hat der EuGH Österreich und Deutschland dahingehend verurteilt, dass beide Staaten ihr Pflegegeld ins Ausland exportieren müssen. Und Liechtenstein wurde vom EFTA-Gerichtshof verurteilt, seine Hilflosenentschädigung ebenfalls ins Ausland zu exportieren.

Der FPÖ-Abgeordnete Hubert Kinz hat vor fast einem Jahr auf die Problematik öffentlich aufmerksam gemacht. Über 40 Fälle betreut er bereits. Ein Fall betrifft die Mutter eines siebenjährigen Mädchens, das an Gehirntumor erkrankt war. Die in Vorarlberg wohnhafte Mutter hatte keinen Anspruch auf das Pflegegeld, weil sie in Liechtenstein arbeitet. Sie ließ sich aber in Österreich privat versichern. Am 10. Februar dieses Jahres schickte Kinz einen Brief an Anschober mit dem Ersuchen, innerhalb von 14 Tagen darauf zu antworten. Dem kam der Minister nicht nach.

Ob der Missstand auch in der Pflegereform zur Sprache gebracht wird, die Anschober immer wieder angekündigt hat, bleibt mehr als fraglich. Als für Soziales und Pflege einst zuständiger Minister wird Anschober jedenfalls niemanden abgehen.

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