„Die Untersagung erfolgte zu Unrecht“, stellte ein Gericht über das Verbot einer Demo fest. Das will die Wiener Polizei – wohl auf Druck von ÖVP-Innenminister Karl Nehammer – nicht akzeptieren.
Reaktion auf peinliche Niederlage war zu erwarten
Auf dem Nachrichtendienst “Twitter” gab die Landespolizeidirektion Wien (LPD) bekannt, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, wonach die Untersagung der Corona-Demonstration der FPÖ am 31. Jänner rechtswidrig gewesen sei, vorgehen zu wollen:
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LPD muss nun Gründe für Revision vorlegen
Diese Reaktion auf die peinliche Niederlage des Innenministers, der die Wiener Polizei offenbar für seine parteipolitischen Zwecke missbraucht, war zu erwarten. Ob sie auch Erfolg haben wird, ist stark zu bezweifeln. Es wird schwierig, das Verfahren überhaupt wieder aufzunehmen, denn das Gericht hat eine ordentliche Revision ausgeschlossen.
Für eine außerdordentliche Revision muss die Landespolizeidirektion nun Gründe für das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der zu lösenden Rechtsfrage vorlegen. Das Gericht sah in seiner Urteilsbegründung diese jedoch selbst nicht und betone vielmehr, dass sein Erkenntnis nicht von der bisherigen, durchaus einheitlichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abweiche.
Kickl: “So ist die ÖVP eben”
FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl meinte dazu in einer Aussendung:
Ich zweifle nicht daran, dass sich der gesamte juristische Apparat des BMI vom zuständigen Sektionschef abwärts ab sofort damit beschäftigen wird, einen Hebel zu finden.
Kickl sagte, ihn überrasche es wenig, dass ein ÖVP-geführtes Ressort eine glasklare Justiz-Entscheidung nicht akzeptieren wolle. Und weiter:
Jeder, der weiß, mit welcher Energie der schwarze Innenminister Nehammer und sein Umfeld – gegen den Willen und die langjährige Praxis der Landespolizeidirektion Wien – die Untersagung von regierungskritischen Versammlungen betrieben haben, der weiß jetzt auch, dass die LPD natürlich auf Geheiß aus Nehammers Büro gegen dieses Urteil vorgehen muss. So ist die ÖVP eben.
Versammlungsverbot klar rechtswidrig
Das Wiener Veraltungsgericht bezeichnete in seiner Entscheidung nicht nur sämtliche von der FPÖ erhobene Beschwerdepunkte als gerechtfertigt, sondern lieferte zusätzliche Argumente für die klare Rechtswidrigkeit des ausgesprochenen Versammlungsverbots. Das Gericht hatte kritisiert, dass die Corona-Zahlen und Begriffe einer Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht würden. So sei die Definition des Gesundheitsministeriums für bestätigte CoV-Fälle laut dem Verwaltungsgericht falsch. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test etwa, werde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abgelehnt.