PCR-Test

Das Verwaltungsgricht Wien weist ausdrücklich darauf hin, dass sogar laut der Weltgesundheitsorganisation WHO „ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt“.

1. April 2021 / 13:42 Uhr

Gerichtsurteil stellt „Schmäh-Zahlen“ der Regierung bloß: PCR-Test für Diagnose ungeeignet

Allein schon das vom Mainstream ziemlich totgeschwiegene Hammer-Urteil, dass die Untersagung der FPÖ-Kundgebung zu Unrecht erfolgte, war DIE Sensation der Osterwoche. Aber dieses Urteil vom Verwaltungsgericht Wien birgt zusätzliche Brisanz.

Kein Test kann Kranke oder Infizierte beurteilen

Das Gericht hält an mehreren Stellen der Urteilsbegründung fest, dass keiner von der schwarz-grünen Bundesregierung angebotenen Tests dazu geeignet ist, festzustellen, ob jemand krank oder infiziert ist. Auch der vielgepriesene PCR-Test nicht. Dazu bräuchte es eine Diagnose eines Arztes.

PCR-Test für Diagnostik nicht geeignet

Dieses wahrscheinlich faktisch korrekte Urteil erteilt der gesamten Corona-Politik in Österreich eine Absage und stellt die „Schmäh-Zahlen“ der Bundesregierung bloß. Das Gericht wörtlich:

Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, „Falldefinition Covid-19“ vom 23.12.2020 aus, so ist ein „bestätigter Fall“ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt (…)

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass sogar laut der Weltgesundheitsorganisation WHO „ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt“.

Feststellung der Zahlen falsch

Der Gesundheitsminister verwende jedoch eine ganz andere, viel weitere Falldefinition für Covid-19-Erkrankungen, mit denen sich die Untersagung einer Versammlung jedoch nicht begründen lasse, denn:

Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der Zahlen für „Kranke/Infizierte“ falsch.

Durcheinanderwerfen von Begriffen

Auch der Gesundheitsdienst der Stadt Wien kommt im Urteil des Gerichts nicht gut weg. Denn dieser, so beschreibt es das Verwaltungsgericht, verwende in ihrer Begründung zur Untersagung der Kundgebung die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe würde einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht werden.

Explizit wird im Urteil auch festgestellt, dass es von seuchenmedizinischer Seite bis dato keine evidente Wahrnehmung gebe, dass es anlässlich von Versammlungen zu Clustern komme. Das heißt: Auch das Argument, dass Corona-Demos nicht durchgeführt werden können, weil es dabei eine große Ansteckungsgefahr gebe, wäre damit vom Tisch.

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