Immer wieder kritisiert die FPÖ die hohen Summen, die an Mindestsicherungsbezieher bezahlt werden, da nämlich die Anzahl ausländischen Bezieher stets weiter ansteigt. Die Frage, die sich stellt, wie kommen die Ausländer überhaupt in den Genuss dieser Sozialleistung? Es kommt grundsätzlich darauf an, ob es sich dabei um einen Ausländer gehandelt hat, der in Österreich um Asyl angesucht hat, als EWR-Bürger zugezogen ist oder legal aus einem Drittstaat gekommen ist.
Asylberechtige profitieren am Einfachsten
Die einfachste Variante ist der Weg über die Asylschiene. Ausländer, die um internationalen Schutz ansuchen, erhalten jedenfalls während des Zulassungsverfahrens und im laufenden Asylverfahren die Grundversorgung. Das heißt: Krankenversicherung, Verpflegung, Taschengeld, Freizeitgeld, Bekleidung und Wohnen etc. auf Kosten der Steuerzahler. Die Grundversorgung fließt faktisch bis zur Abschiebung, wenn sich herausgestellt hat, dass kein Asylgrund vorgelegen ist.
Wenn aber ein Asylwerber tatsächlich aufgrund von mindestens einem Punkt der Genfer Flüchtlingskonvention verfolgt wird, dann gilt er als Asylberechtigter und hat nach positivem Bescheid nurmehr vier Monate Anspruch auf die Grundversorgung. Dafür allerdings steht ihm die Mindestsicherung zu. Das heißt, dass ein Flüchtling von der Grundversorgung in die Mindestsicherung wechselt, wenn er keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.
Und nachdem unsere Flüchtlinge nicht gerade mit besonders hohen Qualifikationen glänzen, sind sie am Arbeitsmarkt auch schwer vermittelbar. Somit erklärt sich die Zunahme der Mindestsicherungsbeziehern in dieser Kategorie.
Ausländer aus EU-Staaten
Die Asylschiene ist aber nicht die einzige Möglichkeit, um ans österreichische Sozialgeld zu kommen. Die zweite Möglichkeit ist zwar aufwändiger, sie führt aber zum gleichen Ziel. Die EU hat als eine wesentliche Säule die „Freizügigkeit“ und aktuell die EU-Richtlinie 2004/38 (auch bekannt als Freizügigkeitsrichtlinie) in Kraft.
Jeder EU-Bürger (und Angehörige des EWR) darf sich innerhalb der EU frei bewegen und auch niederlassen. ABER: Es gibt Schranken. Will ein EU-Bürger länger als drei Monate in einem anderen Staat leben, dann muss er eine Anmeldebescheinigung beantragen. Um diese zu bekommen muss der EU-Bürger nachweisen können, dass er in diesem Staat einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder sich in Ausbildung befindet. Die EU verlangt außerdem für Personen, die nicht erwerbstätig sind, dass diese einen Krankenversicherungsschutz haben und im Aufnahmestaat leben können, ohne auf die Sozialhilfeleistungen dieses Staats angewiesen zu sein, weil sie über ausreichende existentielle Mittel verfügen. Erfüllt der EU-Bürger diese Bedingungen nicht, dann darf er ausgewiesen werden. Also anders gesagt: er muss in sein Heimatland zurückkehren. Dies ist aktuell Thema einer deutschen Familie.
Daueraufenthalt als Tür zum Sozialtopf
Ist ein EU-Bürger in Folge fünf Jahre im Aufnahmestaat, hat er das Recht, um einen Daueraufenthalt zu beantragen. Und liegt ein Daueraufenthalt vor, dann ist auch die Türe zur Mindestsicherung offen. Auch eine andere Türe hat sich geöffnet, nämlich der Genuss der Ausgleichszulage. Diese Leistung ist allgemein als „Mindestpension“ bekannt.
Folgendes Szenario ist möglich: die rumänische Putzfrau arbeitet fast das ganze Leben in Rumänien. Fünf Jahre vor ihrem Ruhestand bekommt sie ein Jobangebot in Österreich. Sie beantragt eine Anmeldebescheinigung, lässt sich in Österreich nieder, arbeitet fünf Jahre und beantragt dann den Daueraufenthalt. Anschließend geht die Frau in Pension. Sie bekommt von Rumänien eine Rente von wenigen Hundert Euro, eine niedrige Pension von Österreich, dafür aber eine fette Ausgleichszulage, womit die Rumänin auf mindestens 1.000 Euro Pension kommt. Hat sie 30 oder 40 Jahre gearbeitet, winkt noch etwas mehr.
Nun sollen einmal für die Bundeshauptstadt Wien ein paar Zahlen genannt werden, wie viele EU-Bürger eine Anmeldebescheinigung beantragt haben und wie viele Anträge auf einen Daueraufenthalt gestellt wurden.
Antrag Anmeldebescheinigung bei Erwerbstätigkeit:
2015 14.158
2016 13.342
2017 12.873
2018 11.884
2019 11.508
Antrag Anmeldebescheinigung Ausbildung:
2015 2.961
2016 3.322
2017 3.375
2018 3.458
2019 3.328
Wie viele EWR-Bürger haben in den Jahren 2015 bis 2019 einen Antrag auf eine Anmeldebescheinigung gestellt?
2015 25.041
2016 24.501
2017 23.759
2018 22.652
2019 22.337
Wie viele dieser Anträge führten zu einer Anmeldebescheinigung?
2015 28.137
2016 20.169
2017 18.726
2018 17.097
2019 16.425
Wie viele Anträge wurden abgelehnt?
2015 5.855
2016 2.693
2017 1.718
2018 1.410
2019 1.298
Anträge, bei denen angegeben wurde, dass die Person über ausreichend Existenzmittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügt:
2015 1.000
2016 1.121
2017 1.250
2018 1.304
2019 1.259
Wie viele Staatsangehörige haben im Zeitraum 2015 bis 2019 nach fünfjährigem Aufenthalt in Österreich einen Antrag auf einen Daueraufenthalt gestellt?
2015 1.461
2016 1.693
2017 1.881
2018 1.979
2019 1.923
Wie viele Anträge führten zu einem Daueraufenthalt?
2015 1,526
2016 1.488
2017 1.556
2018 1.491
2019 1.371
Was sagen die Zahlen?
Der überwiegende Anteil der EWR-Bürger kommt nach Wien, um entweder zu arbeiten oder einer Ausbildung nachzugehen. Im Jahr 2015 etwa wurden in Summe 17.119 Anträge gestellt, bei denen eines der Merkmale zutraf. Im gleichen Jahr wurden aber 25.041 Anträge gestellt, womit mehr als 7.900 EWR-Bürger einen anderen Grund hatten, um in Wien sich niederlassen zu wollen. Nur 1.000 Personen allerdings gaben an, dass sie über ausreichend Existenzmittel verfügen. Wenig verwunderlich gab es 2015 auch fast 6.000 Ablehnungen. Dennoch: Es dürfte EWR-Bürger geben, die es offenbar versuchen, in Wien Fuß zu fassen. Besonders frech war ein Rumäne, über den unzensuriert zweimal berichtet hat. Der Rentner kam nach Österreich, um sich medizinisch behandeln zu lassen und gab an über ausreichende Mittel zu verfügen und legte dabei ein Sparbuch in der Höhe von 5.000 Euro vor. Hier ging es um eine Bürgschaft seiner in Österreich wohnhaften Schwester, die allerdings einen Kredit aufgenommen hatte.
Immer mehr Daueraufenthalte
Die Statistik zeigt außerdem, dass Jahr für Jahr immer mehr Anträge auf einen Daueraufenthalt gestellt werden. In fünf Jahren haben es auch rund 7.000 EWR-Bürger geschafft, dass sie sich dauerhaft in Wien niederlassen können. Sie hätten Anspruch auf Mindestsicherung und Mindestpension. Unzensuriert wird versuchen an Zahlen zu kommen, die ganz Österreich umfassen.
Legale Einreise aus Drittstaaten
Nicht genannt wurde auch der Umstand der Drittstaatsangehörigen, die legal nach Österreich einreisen wollen. Allerdings gibt es umfangreiche Hürden zu bewältigen, bevor sie überhaupt nach Österreich kommen dürfen. Will ein Drittstaatsangehöriger nur sechs Monate in Österreich wohnen, braucht er ein Visum. Will er sich länger niederlassen und erwerbstätig sein, muss eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragt werden, die aber nur bestimmte Arbeitskräfte erhalten, wenn sie qualifiziert sind oder u.a. ein Mangelberuf vorliegt. Die Blaue Karte wiederum gibt es für besonders hochqualifizierte Akademiker.
Für alle genannten Gruppen gilt grundsätzlich, dass sie ebenfalls nach fünf Jahren einen Daueraufenthalt erwerben können. Asylberechtigte, die ohnehin die Mindestsicherung kassieren dürfen, haben übrigens ebenfalls nach fünf Jahren Anspruch auf einen Daueraufenthalt. Fraglich ist dabei, warum man nicht die Schranken erhöht und den Daueraufenthalt erst nach zehn Jahren oder später ermöglicht. Damit könnten Unsummen eingespart werden.
Haben Ausländer einmal einen Daueraufenthalt erworben, dürfen sie am Sozialhilfetopf in Österreich fest mitnaschen.